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Grundsteuer ehemalige Hofstelle Bayern

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    Grundsteuer ehemalige Hofstelle Bayern

    Hallo,
    ich hoffe mir kann jemand helfen.
    Ich weiß nicht wie ich meine Grundsteuer erfassen soll.

    Ich bin mitbesitzer einer ehemaligen Landwirtschaft bei der der ehemalige Stall umgebaut wurde. Aufgeteilt ist diese wie folgt:

    (Anteil 50/100)ehem. Wohnhaus mit Nebengebäude Maschinenhalle und Jungviehstall

    (Anteil 20/100)eine Wohnung im alten Stall

    Für Wohnung und Wohnhaus habe ich jeweils ein separates Schreiben mit Aktenzeichen erhalten.

    Meinem Bruder gehört eine Wohnung und das restliche Dachgeschoss vom umgebauten Stallgebäude (Anteil 30/100)
    Alles befindet sich auf einem Grundstück.

    Desweiteren gehören mir 3 Grundstücke (darunter ein Wald), für diese habe ich auch ein separates schreiben erhalten mit einenem eigenen Aktenzeichen.

    Meine Frage wäre jetzt, kann ich die Nebengebäude auf die Grundstücke laufen lassen? Und wenn ja, wie erfasse ich das ?
    ​​
    ​​​​​Vielen Dank für eure Hilfe,
    Gruß Michael

    #2
    Meine Frage wäre jetzt, kann ich die Nebengebäude auf die Grundstücke laufen lassen? Und wenn ja, wie erfasse ich das ?​​
    Das hängt davon ab, um welche Art von Nebengebäuden es sich handelt. Wenn es noch eine Hofstelle gibt, kann man die unter Umständen

    der Landwirtschaft zuordnen- Einzelheiten siehe § 9 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Bei den Nebengebäude handelt es sich um eine Maschinenhalle mit ca 130m2, in dieser sind Tracktor und Hänger gelagert.
      und einen ehemaligen Jungviehstall der Jetzt als Hobbywerkstatt genutzt wird mit ca.70m2

      Die Landwirtschaft besteht Ansicht nicht mehr, es wird nur noch der Wald bewirtschaftet. Die anderen beiden Flächen sind verpachtet.

      Kommentar


        #4
        Die Landwirtschaft besteht Ansicht nicht mehr, es wird nur noch der Wald bewirtschaftet. Die anderen beiden Flächen sind verpachtet.
        Die Verpachtung hindert die Zuordnung der Maschinenhalle ja nicht, die Nutzung des Jungviehstalls als Hobbywerkstatt schon eher.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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