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Grundsteuer BW: Mehr als 2 Grundstücke / Flurstücke mit mehr als 2 Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer BW: Mehr als 2 Grundstücke / Flurstücke mit mehr als 2 Bodenrichtwerten

    Hallo

    Ich habe eine ältere Bekannte dabei unterstützt, Ihre Grundsteuererklärung in Baden Württemberg per Elster abzugeben. Dabei ergab sich folgendes Problem und ich denke, da auch andere (in BW?) auf ähnliche Probleme stoßen dürften, ich hierfür aber auch nach Stunden im Internet keine Lösung gefunden habe, wäre es evtl hilfreich wenn ich meinen Lösungsansatz hier poste.

    Sie ist Teil-Eigentümerin von (laut Schreiben des Finanzamt bzw Stand des Grundbuches) 4 Flurstücken mit 3 verschiedenen Bodenrichtwerten. Ein Flurstück ist der Bauplatz auf dem ihre Wohnung liegt, die anderen 3 sind winzige aber unterschiedliche Anteile (3 bis 8m²) an großen Grünflächen am Rand der Siedlung.

    Das Elster Formular für die Grundsteuerfeststellungserklärung in BW lässt aber in Anlage Grundstück (GW2) leider nur die Angabe von 2 Grundstücksflächen mit je einer Fläche und einem Bodenrichtwert zu. Im Hauptvordruck (GW1) können dagegen zwar alle 4 Flurstücke angegeben werden, leider lassen sich diese aber nur auf die 2 Flächen in GW2 beziehen (erste Fläche / zweite Fläche). Zwar könnte man die Flächen 2, 3 und 4 jetzt rein rechnerisch zusammenfassen, das klappt aber nicht wenn eine der Flächen einen abweichenden Bodenrichtwert hat (es also wie in meinem Fall 3 oder mehr unterschiedliche Bodenrichtwerte gibt.

    Nach einem sehr informativen Gespräch mit einer sehr freundlichen Mitarbeiterin meines örtlichen Finanzamtes (tausendmal gelobt und gedankt sei an dieser Stelle Frau Dei vom Finanzamt Tübingen!) habe ich folgende Lösung gefunden:

    Ich habe 2 der 4 Flurstücke (den Bauplatz und einen Teil an einer der Grünflächen) ganz normal in das Elster Formular eingetragen (mit Anteil, Gesamtfläche, Fläche, jeweiligen Bodenrichtwert usw). Die beiden verbliebenen 2 Flurstücke habe ich dann - wie von der Finanzamt-Mitarbeiterin geraten - in den Bereich "Weitere Angaben zur Festellungserklärung" im GW1 eingetragen. Unterteilt in einen Teil für GW1 > 3 Germakung und Flurstück(e) mit den jeweiligen Zeilen (9 10 und 11) mit dem Namen der felder und den Werten und einem Teil für GW2 > 1 Anlage Grundstücke mit dem Verweiß auf das darüber aufgeführte Flurstück. Also Flurstück Zähler Nenner und tatsächliche Fläche (entsprechend des Anteils in GW1) und der jeweilige Bodenrichtwert. Da beide Bodenrichtwerte für Flurstück 3 und 4 identisch waren, habe ich diese in der Ergänzung von GW1 > Enthalten in: einfach mit der ""Phantasiebezeichnung" Dritte Fläche benannt.

    Wichtig 1: In GW1 > 3 Germakung und Flurstück(e) dürfen die Flurstücke welche in der Ergänzung aufgeführt werden NICHT eingetragen werden, sonst kommt das Formular NICHT durch die Prüfung !
    Wichtig 2: Versuchen sie sich kurz zu fassen in der Ergänzung, das gesamt Zeichen-Limit des Feldes liegt bei 1000 Zeichen!
    Wichtig 3: Keine Zeilenumbrüche (Enter-Taste) in der Ergänzung. Es muss leider alles fortlaufend geschrieben sein. Was geht sind mehrere Leerzeichen hintereinander um dem Text zumindest etwas Struktur zu geben

    Trotzdem tuen mir die Finanzbeamten und Fachangestellten jetzt schon leid, die das am Ende alles prüfen müssen, nur weil man bei Elster entschied, das man sich auf nur 2 mögliche Flächen beschränkt. Es muss doch absehbar gewesen sein, dass es Personen gibt, die mehr als 2 Flurstücke mit mehr als 2 verschiedenen Bodenrichtwerten angeben müssen?!? Dilettanten!

    Ich hoffe ich konnte jenen helfen, die wie ich schon der Verzweiflung nahe waren und nocheinmal tausenmal Danke an die freundliche Mitarbeiterin im Finanzamt Tübingen.
    Zuletzt geändert von stoney_tue; 28.09.2022, 13:31.

    #2
    Wie man vorgehen muss, steht doch im Hilfetext von BW:

    Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen, tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in Zeile 30 (Ergänzende Angaben) des Hauptvordrucks (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).

    Natürlich muss man in GW1 alle Flurstücke erfassen und dabei für alle 1 - erste Fläche auswählen !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      @Charlie24: Danke für den Hinweis. Ich habe den enstprechenden Hilfetext leider nicht gefunden. Weiss nicht, wo Elster oder die Finanzverwaltung ihn versteckt haben. Tatsächlich hätte dieser Lösungsweg auch funktioniert, allerdings nicht mit ausschlieslich 1-erste Fläche, da Flurstück Bauplatz einen anderen Miteigentumsanteil hat als die 3 anderen, zusammengefassten Flurstücke. Dann hätte das Formular wieder einen Fehler produziert. Wenn die anderen 3 Teilflächen auf 2-zweite Fläche verteilt werden könnten, dann würde es klappen. (oder der Bauplatz dann eben Fläche 2 wäre).

      Vermutlich hatte die Mitarbeiterin im Finanzamt ihren Ansatz gemeint, als sie es mir erklärt hat, aber ich habe sie wohl nicht richtig verstanden.

      Naja, seis drum, korrigieren kann ich es jetzt leider eh nicht mehr, die Erklärung ist schon versendet.

      Ich frage mich aber schon irgendwie, was die ganze Aktion am Ende bringen soll. Wenn ich mir so anschaue, was die Leute teilweise in ihren Erklärungen "erklärt" haben - ich habe das durch mithilfe bei ein paar Erklärungen für ältere Angehörige in meinem Umfeld aber auch bei einer Eigentümerversammlung mitbekommen (da wurden Flurstücke weggelassen, die Flächen auf den tatsächlichen Wohnraum reduziert statt auf die Grundstücksfläche usw usw) - komme ich zu dem Schluß, dass wohl ein großer Teil der Daten für die Finanzämter schlichtweg die Qualität von Müll haben dürfte. Ich verstehe ja, dass die nicht das Personal haben um die Anpassung der Grundsteuer selbst durchzuführen und es deswegen auf die Bürger abgewälzt haben. Aber ich frage mich, wo das Personal herkommen soll, um später aus dem "Müll" wieder vernünftige Daten zu gewinnen?

      Ganz zu schweigen von der Unmenge an Wiedersprüchen, wenn erst die Festellungsbescheide verschickt werden und den Leuten auffällt, dass sie spürbar mehr Grundsteuer bezahlen müssen als früher. Ich hab das für mich mal durchgerechnet und kam zu dem Ergebnis das ich (bei identischen Hebensatz wie heute) über 80€ mehr im Jahr zahlen muss als bisher, nur bedingt durch die Tatsache dass es nicht mehr die Wohnfläche sondern der Anteil am Gesamtgrundstück zählt.Aber das ist ein Problem von Baden Württemberg.

      Ich sage Danke für die Hilfe und werde Ihren ratschlag in Zukunft beherzigen, sollte ich noch einmal in die Verlegenheit kommen, einem Angehörigen mit einem vergleichbaren Fall helfen zu müssen - was mit hoffentlich erspart bleibt.
      Zuletzt geändert von stoney_tue; 28.09.2022, 16:32.

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        #4
        Tatsächlich hätte dieser Lösungsweg auch funktioniert, allerdings nicht mit ausschlieslich 1-erste Fläche, da Flurstück Bauplatz einen anderen Miteigentumsanteil hat als die 3 anderen, zusammengefassten Flurstücke.
        Doch, das geht schon. Man kann doch die unterschiedlichen m²-Anteile ausrechnen und für die Zeile 3 von GW2 aufsummieren. Siehe die Tabellenbeispiele hier:

        https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Gehen tut es schon, da haben sie recht. Aber es wäre doch bequemener und übersichtlicher auch noch mit der zweiten Fläche zu arbeiten? Oder ist das verboten?

          Übrigens sehr schöne Arbeit mit den Tabellen. Tres bien!

          Der Hinweis mit dem Eintrag der Werte in die Ergänzung bei GW1 fehlt aber, kann das sein? Oder es ist mir beim überfliegen entgangen.

          MfG

          Markus

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            #6
            Aber es wäre doch bequemener und übersichtlicher auch noch mit der zweiten Fläche zu arbeiten? Oder ist das verboten?
            Nein, aber der Hilfetext empfiehlt das so. Ich persönlich finde es den Vorschlag der Hilfe übersichtlicher. Dann habe ich die Aufteilung auf 3 Teilflächen

            nämlich nur unter Ergänzende Angaben und nicht eine hier und die anderen da. Die Erklärung muss sowieso personell bearbeitet werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Der Hinweis mit dem Eintrag der Werte in die Ergänzung bei GW1 fehlt aber, kann das sein?
              Der Artikel befasst sich bewusst nur mit den häufigeren Fallgestaltungen, der ist ohnehin schon recht lang.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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