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Widersprüchliche Fehlermeldung in Anlage V

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    Widersprüchliche Fehlermeldung in Anlage V

    Sehr geehrtes Forum,

    in der Anlage V, Z. 7, Kennziffer 161 (Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt): Nein. Z. 8, Kennziffer 156 (davon als Ferienwohnung genutzter Wohnraum): 0 (Null), denn es wird ja nicht als Ferienwohnung genutzt. Fehlermeldung:

    Fehler …
    Ihre Angaben sind leider nicht korrekt: Es wurde angegeben, dass das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, die Fläche des als Ferienwohnung genutzten Wohnraums wurde jedoch nicht angegeben oder umgekehrt (1. Anlage V).
    Das in Zeile 4 bezeichnete Objekt wird ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt
    davon als Ferienwohnung genutzter Wohnraum

    Warum beklagt das Programm, es wurde angegeben, daß das Objekt ganz oder teilweise als Ferienwohnung genutzt wurde, wenn ich angeben, daß eben das nicht der Fall ist? Liegt hier ein Programmierfehler vor? Was tun?

    Vielen Dank

    #2
    Die Null muss raus.

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      #3
      Hallo Kloebi, vielen Dank für die schnelle und sehr richtige Antwort. Man würde sich wünschen, daß die Programmierer darauf kommen, daß man darauf nicht kommt … Danke!

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        #4
        Bitte. Eine Null ist nicht nichts. Mit der Eingabe von 0 qm hast du angegeben, dass es x qm gibt, die als Fewo genutzt werden. das war widersprüchlich. Insoweit war die Fehlermeldung gar nicht so schlecht.

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          #5
          Das ist natürlich richtig, und technisch auch verständlich, wenn auch, mit Humor genommen, nicht ganz ohne Witz. Nochmal danke!

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