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Anlage V, Anschaffungsdatum bei Grunderwerb und Neubau

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    Anlage V, Anschaffungsdatum bei Grunderwerb und Neubau

    Sehr geehrtes Forum,

    welches Datum gilt in Anlage V, Z. 4 als Anschaffungsdatum (Angeschafft am) bei Grunderwerb und Neubau? Das des Grunderwerbs ist ja zwar das der Anschaffung des Grundes, aber nicht der der Anschaffung des Gebäudes.

    Vielen Dank!

    #2
    Anschaffung ist idR das Datum des Vertrages oder der Grundbucheintragung. Für die Anlage V und das FA ist dieses Datum jedoch weitestgehend egal.
    Wichtiger ist vielmehr die Eintragung zu "Fertigstellung am", da die Abschreibung für das Gebäude erst ab der Fertigstellung zu gewähren ist.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
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      #3
      Vielen Dank, das hilft weiter. Wenn ich hier eine Anschlußfrage stellen darf: Wie genau wird der Beginn der Abschreibung angesetzt? Ist bei Fertigstellung am 10.7.2021 das gesamte Jahr 2021 der erste Abschreibungszeitraum, oder wird in diesem Fall ab Juli, oder sogar tagesgenau ab dem 10. Juli gerechnet, anteilig der Tage aufs Jahr?

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        #4
        Nicht taggenau, aber erst ab Juli 2021, also monatsscharf
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank, diese (unerwartete) Information wird mir viele Umstände ersparen.

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