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Grundsteuer SH: Steuernummer wird nicht akzeptiert

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    Grundsteuer SH: Steuernummer wird nicht akzeptiert

    Hallo, bei der Eingabe der Daten für die Grundsteuer ergibt sich bei mir schon bei der Eingabe der Steuernummer das erste Problem. Die Meldeug kommt, dass die Steuernummer keine von einem Finanzamt Vergebene Nummer in Schleswig-Holstein ist. Ja ic lebe ich SH, und die Nummer die ich eingebe is die Nummer, die bei der Kommunikation mit dem Finanzamt genutzt wird. Aber diese wird nicht angenommen. Wo ist der Fehler?

    #2
    Du musst beim Grundstück das Aktenzeichen des Grundstücks angeben. Deine Steuernummer erst beim Eigentümer.

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      #3
      Du musst beim Grundstück das Aktenzeichen des Grundstücks angeben. Deine Steuernummer erst beim Eigentümer.
      Dies ist für Schleswig-Holstein eine falsche Aussage!

      Für Schleswig-Holstein muss die Steuernummer als Ordnungsbegriff für die Grundsteuererklärung verwendet werden.
      Allerdings jetzt nicht die Steuernummer, die Du für die Einkommensteuererklärung oder Körperschaftsteuererklärung verwendest,
      sondern die Steuernummer für die Grundsteuer.
      Die Fehlermeldung kommt hier, da erkannt wird, dass die für Schleswig-Holstein angegebene Steuernummer nicht zu einem Finanzamt gehört,
      dass Grundsteuerfälle bearbeitet.

      Gruß
      Sepp

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        #4
        sachen gibts...

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          #5
          Hallo zusammen,

          ich habe das gleiche Problem. Habe 2021 im Juli ein Grundstück erworben. Die Steuernummer auf dem Bescheid über die Grunderwerbssteuer wird aber leider nicht akzeptiert und es erscheint die gleiche Fehlermeldung. Auch unsere Steuernummer für die Einkommensteuerklärung funktioniert nicht. Was ist nun zu tun?

          Für Tipps bin ich sehr dankbar!

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            #6
            Es geht immer noch um Schleswig-Holstein?

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              #7
              Es muss eine eigene Steuernummer für die Grundsteuer geben. bzw. in den meisten Bundesländern ein Aktenzeichen.

              Es müsste eine Zurechnungsfortschreibung auf den 01.01.2022 geben, da müsste das zu finden sein.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Ja, es geht immer noch um SH und ich habe ja eine Steuernummer für die Grunderwerbssteuer bekommen. Aber die wird nicht akzeptiert. Eine Zurechnungsfortschreibung oder Sonstiges habe ich leider auch nicht erhalten.

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                  #9
                  Eine Zurechnungsfortschreibung oder Sonstiges habe ich leider auch nicht erhalten.
                  Dann wirst du die Steuernummer beim früheren Eigentümer erfragen müssen. Vielleicht ist der noch erklärungspflichtig,

                  maßgeblich sind die Eigentumsverhältnisse am 01.01.2022.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Das Grundstück hat am 1.1 ja schon mir gehört und es handelt sich um ein Neubaugebiet. Also gibt es in diesem Sinne kein Vorbesitzer.

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                      #11
                      Das Grundstück hat am 1.1 ja schon mir gehört und es handelt sich um ein Neubaugebiet. Also gibt es in diesem Sinne kein Vorbesitzer.
                      Dann wirst du beim Finanzamt eine Steuernummer anfordern müssen, die für die Grunderwerbsteuer ist nun mal nicht verwendbar
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Hallo zusammen,

                        ich habe das gleiche Problem. Wollte in Elster den Fragebogen zur Grundsteuer für meine Eltern ausfüllen. Die Steuernummer wird von Elster nicht akzeptiert. Diese Nummer hatte meine Mutter für ihr Grundstück in SH extra beim Finanzamt telefonisch abgefragt und steht auch so auf dem Grundsteuerbescheid.
                        Obernervig! Jetzt weiß ich leider nicht weiter und muß nochmal anrufen. Vielleicht hat ja jemand hier eine Lösung.

                        Für unser Haus in NRW ging es übrigens problemlos und ich war nach 20min mit allem durch.

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                          #13
                          Jetzt weiß ich leider nicht weiter und muß nochmal anrufen
                          Die Vorauswahl auf der Startseite steht auf Steuernummer ? In NRW gibt es bekanntlich Aktenzeichen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Die Vorauswahl auf der Startseite steht auf Steuernummer ? In NRW gibt es bekanntlich Aktenzeichen.
                            Es geht ja um das Grundstück der Mutter in Schleswig Holstein.

                            Fraglich bleibt aber, ob die Steuernummer des Grundstücks und der ESt verwechselt werden, bzw. um welche der beiden Stellen mit Steuernummer es geht, die am Anfang mit Steuernummer/Aktenzeichen oder die bei den Eigentümern.

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                              #15
                              Fraglich bleibt aber, ob die Steuernummer des Grundstücks und der ESt verwechselt werden,
                              Das halte ich für unwahrscheinlich.

                              Diese Nummer hatte meine Mutter für ihr Grundstück in SH extra beim Finanzamt telefonisch abgefragt und steht auch so auf dem Grundsteuerbescheid.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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