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Grundsteuer Bayern: Reihenmittelhaus mit Anteil an Privatstrasse und Kinderspielplatz

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    Grundsteuer Bayern: Reihenmittelhaus mit Anteil an Privatstrasse und Kinderspielplatz

    Hallo zusammen, hier meine Frage:
    ich habe ein RMH als Alleineigentum und Anteile an der gemeinschaftlichen Privatstrasse und Kinderspielplatz.
    Ich habe bei Gemarkung / Flurstücke alle 3 angegeben und bei Gebäude /Gebäudeteil gebe ich nur die Wohn- und Nutzfläche des Hauses an. Ist das korrekt?
    Keller und Heizungsraum gehören zur Nutzfläche? Zum Haus gehört eine Tiefgarage, diese ist im Grundbuch nicht angegeben. Was muss man da machen?
    Lieben Dank für eure Hilfe

    #2
    Nutzfläche im Keller musst du nicht erklären, den Tiefgaragenstellplatz schon, allerdings mit 0 m², der ist ja sicher unter 50 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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