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Grundsteuer BW: Erbengemeinschaft mit Erben im Ausland

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    Grundsteuer BW: Erbengemeinschaft mit Erben im Ausland

    Es handelt sich um ein Grundstück im Besitz einer Erbengemeinschaft. Ein Teil der Erben wohnt allerdings im EU-Ausland und hat auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft.

    Wird so ein Fall genau so gehandhabt wie mit allen Erben wohnhaft in Deutschland? Die ausländischen Erben müssen allerdings keine Grundsteuer bezahlen, oder?

    #2
    Wird so ein Fall genau so gehandhabt wie mit allen Erben wohnhaft in Deutschland?
    Ja natürlich, die Steuer-ID und die deutsche Steuernummer lässt man leer.

    Die ausländischen Erben müssen allerdings keine Grundsteuer bezahlen, oder?
    Schuldner der Grundsteuer ist die Erbengemeinschaft als Gesamthandsgemeinschaft, dazu gehören auch die Erben im Ausland.

    Die Gemeinde wird den Steuerbescheid aber sicher nicht an einen der Erben im Ausland schicken.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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