Es handelt sich um ein Grundstück im Besitz einer Erbengemeinschaft. Ein Teil der Erben wohnt allerdings im EU-Ausland und hat auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft.
Wird so ein Fall genau so gehandhabt wie mit allen Erben wohnhaft in Deutschland? Die ausländischen Erben müssen allerdings keine Grundsteuer bezahlen, oder?
Wird so ein Fall genau so gehandhabt wie mit allen Erben wohnhaft in Deutschland? Die ausländischen Erben müssen allerdings keine Grundsteuer bezahlen, oder?
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