Grundstückart

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  • buonma
    Neuer Benutzer
    • 29.09.2022
    • 2

    #1

    Grundstückart

    Hallo,
    ich brauche Eure Hilfe. Ich besitze ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen. In einer Wohnung wohne ich selbst, die anderen zwei Wohnungen sind vermietet. Was gebe ich in der Anlage Grundstück GW2 bei „Angabe zur Grundstückart“ ein? Zweifamilienhaus? Oder Mietwohnungsstück?
    Danke!
    Zuletzt geändert von buonma; 29.09.2022, 12:58.
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Mietwohngrundstück, wenn es keine Eigentumswohnungen sind.

    Kommentar

    • buonma
      Neuer Benutzer
      • 29.09.2022
      • 2

      #3
      Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort.

      Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin Eigentümer des ganzen Mehrfamilienhauses. Es sind keine andere fremde Eigentümer. Heisst das, dass ich in der Anlage Grundstück GW2 Mietwohngrundstück wählen soll? Habe ich das richtig verstanden?
      Danke.

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Um Missverständnisse zu vermeiden. Ich bin Eigentümer des ganzen Mehrfamilienhauses.
        Wenn es keine Teilungserklärung gibt, ist Mietwohngrundstück korrekt. Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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