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Hauptformular (Mantelbogen) und Anlage R

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    Hauptformular (Mantelbogen) und Anlage R

    Hallo, liebe Forumsteilnehmer,
    wie kann ich nach Abschluss meiner EÜR 2021 (die ich meinem Finanzamt übermittelt habe), den dazu passenden Mantelbogen und die Anlage R hinzufügen?
    Trotz Suche kann ich unter "Alle Formulare" nichts Entsprechendes finden. Weder "Mantelbogen", "Hauptformular" noch "Anlage R" werden mir bei der Suche angeboten.
    Falls es von Bedeutung ist: Ich beziehe neben meiner selbstständigen Tätigkeit noch Altersrente und Wohngeld.
    Vielen Dank für eure Hilfe.
    LG, Denary

    #2
    Die EÜR ist eigenständig, das hast du ja schon gemacht. Das Ergebnis der EÜR (Gewinn oder Verlust) kommt in eine Anlage S oder G zusammen mit der Anlage R zur Einkommensteuererklärung. Das wird gesondert von der EÜR zusammen gesendet.

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      #3
      Danke für die rasche Antwort.
      Leider führt sie bei mir zu noch mehr Fragezeichen.
      Ich möchte eigentlich nur wissen, wie ich zu den Formularen Mantelbogen und Anlage R gelange.
      Mit Hinweisen auf die Existenz weiterer Anlagen (S oder G), welche ich ebenfalls nicht unter "Alle Formulare" finde, helfen mir da nicht weiter.
      Gruß, Denary

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        #4
        Du startest eine neue Einkommensteuererklärung und fügst die Anlagen, die du brauchst zu.
        grafik.png

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          #5
          Danke, das Formular "Einkommenssteuer" habe ich ausgefüllt.
          Aber wie gelange ich zu den Formularen, wo ich meine Rente angeben kann?
          Gruß, Denary

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            #6
            https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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              #7
              Ich muss gestehen, dass ich aus dieser Erklärung nicht wirklich schlau werde.
              Ich finde die Anlage R nicht - auch nicht, wenn ich das "Hamburger Menü" (die drei Balken oben links) anklicke und dann versuche, mich durch die angebotenen Möglichkeiten durchzuwühlen.
              Gruß, Denary

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                #8
                Bist du sicher, dass du im Einkommensteuerformular ESt1A bist?

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                  #9
                  Ja, zu 100%.
                  Ich habe aber Schwierigkeiten, die Fragen zur Ermittlung der Opfergrenze eindeutig zu verstehen.
                  Im Abschnitt "Einkommensersatzleistungen" wird man zwar gefragt, ob man Einkünfte wie Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld usw. hat. Das trifft auf mich natürlich nicht zu.
                  Also bleibt dieser Abschnitt leer.
                  Im nächsten Abschnitt ("Angaben bei Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen") finde ich ebenfalls keine Eintragsmöglichkeit, um Angaben zu meiner Rente zu machen.
                  Dort gibt es 3 Abschnitte, in denen Angaben gemacht werden könnten.
                  Im 1. Abschnitt (Einnahmen und Zahlungen, die bei der Berechnung der Opfergrenze zu berücksichtigen sind) könnte ich wohl Angaben zum Wohngeld vornehmen.
                  Im 2. und 3. Abschnitt (Weitere steuerfreie Einnahmen, die bei der Berechnung der Opfergrenze zu berücksichtigen sind - bzw. Weitere Zahlungen, die bei der Berechnung der Opfergrenze zu berücksichtigen sind) bestünde zwar die Möglichkeit, anzugeben, dass man z.B. steuerfreie Einnahmen habe.
                  Ich befinde mich aber im starken Zweifel, ob diese Felder für Angaben zur Rente gedacht wurden.
                  Zur Verdeutlichung meiner Frage schicke ich hier noch einen Screenshot:
                  Elster EST 1 A.jpg

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                    #10
                    Du musst immer noch die Anlage R hinzufügen.

                    https://forum.elster.de/anwenderforu...erkl%C3%A4rung

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                      #11
                      Was willst du mit der Seite 8 des HV ? Leistest du an jemand anders Unterhalt ? Wenn nicht, ist hier nichts auszufüllen !
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                        #12
                        Ich habe dort ja auch nichts ausgefüllt - stehe aber vor dem Problem, wo ich Angaben zur Rente machen kann.
                        Die ESt 1 A scheint ja nichts herzugeben.
                        Und eine Anlage R finde ich nirgends - auch nicht über die allgemeinen Hilfestellungen, zu der hier schon mehrfach verlinkt wurde.

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                          #13
                          Und eine Anlage R finde ich nirgends - auch nicht über die allgemeinen Hilfestellungen, zu der hier schon mehrfach verlinkt wurde.
                          Es geht aber nur über die Anlagenauswahl bei der Einkommensteuer. Um den Button Anlagen hinzufügen / entfernen zu sehen, musst du doch

                          nur die Navigationsseite links aufklappen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Denary Beitrag anzeigen
                            Und eine Anlage R finde ich nirgends
                            Was hast Du denn für ein Gerät, was für einen Browse? Wenn Du Dich in der Einkommensteuererklärung befindest, hast Du dann nicht die drei Buttons unten am linken Bildschirmrand?

                            Buttons.png

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                              #15
                              ... hast Du dann nicht die drei Buttons unten am linken Bildschirmrand?
                              Je nach Bildschirmgröße und Auflösung sieht das anscheinend bei jedem Benutzer ein wenig anders aus.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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