Hallo zusammen. Wir kommen auch nicht weiter. Wir (in Sachsen) haben 2 aneinander liegende Grundstücke. Grundstück 1 bebaut, Grundstück 2 nicht bebaut. Beide haben den selben Bodenrichtwert allerdings ist beim 2 Grundstück die Hälfte Schwemmland ( lt. Grundbuchauszug ). Hier kann doch nicht der gleiche Bodenrichtwert gelten ? Oder ? Danke VG
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Keine Ankündigung bisher.
Grundsteuer: Bodenrichtwert, wenn die Hälfte Schwemmland
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Hier kann doch nicht der gleiche Bodenrichtwert gelten ? Oder ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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