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Unausgebaute Wohnung Grundsteuer in Bayern

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    Unausgebaute Wohnung Grundsteuer in Bayern

    Wie ist eine unausgebaute Wohnung über der Garage in der Grundsteuer in Bayern anzugeben? Im Plan wurde diese Wohnung zwar eingezeichnet aber nicht ausgebaut und dient als Abstellraum. Zählt diese Wohnung zur Wohnfläche oder gibt man die Wohnung als Nutzfläche an? Hat jemand vielleicht das gleiche Thema?

    Danke!

    #2
    Nach dem Wortlaut des Art. 2 Abs. 3 BayGrStG bleiben Nutzflächen von sonstigen Nebengebäuden bis zu insgesamt 30 m² anrechnungsfrei.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      und wenn die unausgebaute Wohung bzw. die Räumlichkeiten über der Garage größer als 30m2 sind? Ist es dann als Nutzfläche anzugeben? Obwohl es nicht wirtschaftlich genutzt wird?
      danke schon mal!

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        #4
        Ist es dann als Nutzfläche anzugeben? Obwohl es nicht wirtschaftlich genutzt wird?
        Darauf läuft es hinaus. Ich habe ein ähnliches Problem mit dem nicht mehr genutzten DG einer Scheune.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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