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Grundsteuer Bayern Bruchteilsgemeinschaft - Erbengemeinschaft - Kombination

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    Grundsteuer Bayern Bruchteilsgemeinschaft - Erbengemeinschaft - Kombination

    Guten Abend,

    ich scheitere bei der Eingabe folgender im Grundbuch eingetragenen Eigentumsverhältnisse eines Grundstücks in der Elster-Grundsteuererklärung (Bayern):

    - Ehefrau zu 1/2
    - Erbengemeinschaft nach dem Ehemann zu 1/2 .

    Es handelt sich also um eine Bruchteilsgemeinschaft, bei der je eine Hälfte der Ehefrau und eine Hälfte der Erbengemeinschaft nach dem Ehemann, also einer Gesamthandsgemeinschaft, gehört.

    Die Erbengemeinschaft besteht aus
    - der Ehefrau und
    - den Kindern des Ehemanns.

    Nach den Erläuterungen in Elster sind als Eigentümer anzugeben:
    - die Ehefrau als Eigentümer 1, Bruchteil 1/2
    - die Erbengemeinschaft als Eigentümer 2, Bruchteil 1/2
    - alle Miterben als Eigentümer 3 bis x.

    Problem:
    - die Ehefrau kann nicht einmal als Bruchteilseigentümerin und zusätzlich einmal als Miterbin angegeben werden, es erscheint eine Fehlermeldung (sinngemäß: Steuerident-Nummer schon vorhanden).
    - bei den weiteren Miterben wird jeweils die Eingabe von Zähler und Nenner, also eines Bruchteils verlangt. Lässt man das Anteilsfeld frei, erscheint eine Fehlermeldung.


    Oder denke ich zu kompliziert und es ist - trotz Erbengemeinschaft - für alle Personen der wirtschaftliche Anteil einzutragen (z.B. bei der Ehefrau, die zu 1/2 Miterbin nach dem Ehemann ist: 1/2 Bruchteil + die Hälfte von 1/2, also 1/4 = 3/4)?

    Für einen Tipp, wie diese Konstellation in Elster zu erfassen ist, wäre ich sehr dankbar. Eigentlich müsste dies ein Standardfall sein (gesetzliche Erbfolge nach einem Ehepartner bei Bruchteilseigentum von Eheleuten mit Kindern).





    #2
    Zitat von ReginnaW Beitrag anzeigen
    G

    Oder denke ich zu kompliziert und es ist - trotz Erbengemeinschaft - für alle Personen der wirtschaftliche Anteil einzutragen (z.B. bei der Ehefrau, die zu 1/2 Miterbin nach dem Ehemann ist: 1/2 Bruchteil + die Hälfte von 1/2, also 1/4 = 3/4)?
    Wahrscheinlich ist es so am einfachsten, auch wenn es formaljuristisch nicht ganz stimmen sollte. Wenn die Anteile stimmen ist es aber wirtschaftlich richtig.

    Kommentar

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