Wer kann mir zur Grundsteuererklärung 2022 (München) behilflich sein ?

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  • Grundsteuer-Neuling
    Neuer Benutzer
    • 29.09.2022
    • 5

    #1

    Wer kann mir zur Grundsteuererklärung 2022 (München) behilflich sein ?


    Da ich noch nie eine Grundsteuererklärung gemacht habe, benötige ich etwas Hilfe.
    Es handelt sich um 3 Fragen, in den Elster-Formularen, die ich nicht beantworten kann.

    Schildere kurz meine Wohnsituation, um die es geht:
    Ich wohne als Privatperson dauerhaft in einer kleinen 1-Zimmer-Wohnung in München,
    die sich in einem Mehrfamilienhaus befindet.
    Diese Wohnung gehört mir alleine.
    Die anderen Wohnungen, haben andere/verschiedene Eigentümer.
    Es handelt sich um kein Erbbaurecht.


    Frage 1:
    zum
    Hauptvordruck (BayGrSt 1),
    Seite 3: Angaben zu Eigentümer/innen,
    Eigentumsverhältnis

    Bin mir nicht sicher, ob ich da
    „0 Alleineigentum einer natürlichen Person“,
    „6 Bruchteilsgemeinschaft“ oder
    „9 andere Grundstücksgemeinschaft“
    auswählen muß?


    Frage 2:
    zum
    Hauptvordruck (BayGrSt 1),
    Seite 3: Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen,
    Eigentürmer/in bzw. Miteigentümer/in hinzufügen,
    Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Grundstück / Betrieb der Land- und Forstwirtschaft)

    Bin mir nicht sicher, ob ich bei
    „Zähler/Nenner“: 1/1
    eintragen muß oder doch was anderes?


    Frage 3:
    zur
    Anlage Grundstück (BayGrSt 2),
    Seite 7: Zivilschutz

    Kann nicht einordnen, was der Zivilschutz in meinem Fall bedeutet,
    deswegen weiß ich auch nicht, welche Quadratmeter-Zahl ich unter
    „Gebäudeflächen, die dem Zivilschutz dienen“ eintragen soll?


    Würde mich freuen und wäre dankbar, wenn mir Jemand in diesen Fragen weiterhelfen könnte?

    Viele Grüße!
  • Kloebi
    Erfahrener Benutzer
    • 20.02.2011
    • 4670

    #2
    Alleineigentum; 1/1, nichts, wenn es kein Bunker ist, auch nicht Null.

    Kommentar

    • Grundsteuer-Neuling
      Neuer Benutzer
      • 29.09.2022
      • 5

      #3
      Hallo Kloebi,

      danke, für Deine Nachricht.

      Also, wenn ich richtig verstanden habe,
      muß ich "0 Alleineigentum einer natürlichen Person“ auswählen
      und bei Nenner/Zähler "1/1" eintragen?

      Kommentar

      • XaverWdg
        Erfahrener Benutzer
        • 18.02.2017
        • 1048

        #4
        So war die Antwort von Kloebi

        Kommentar

        • Grundsteuer-Neuling
          Neuer Benutzer
          • 29.09.2022
          • 5

          #5
          Danke, für die Bestätigung, XaverWdg!

          Kommentar

          • Grundsteuer-Neuling
            Neuer Benutzer
            • 29.09.2022
            • 5

            #6

            Wer kann mir denn noch bei der dritten Frage helfen?

            Frage 3:
            zur
            Anlage Grundstück (BayGrSt 2),
            Seite 7: Zivilschutz

            Kann nicht einordnen, was der Zivilschutz in meinem Fall bedeutet,
            deswegen weiß ich auch nicht, welche Quadratmeter-Zahl ich unter
            „Gebäudeflächen, die dem Zivilschutz dienen“ eintragen soll?

            Kommentar

            • XaverWdg
              Erfahrener Benutzer
              • 18.02.2017
              • 1048

              #7
              Die Antwort war doch auch in dieser Hinsicht eindeutig.
              Wenn kein Bunker, auch kein Zivilschutz.

              Kommentar

              • Grundsteuer-Neuling
                Neuer Benutzer
                • 29.09.2022
                • 5

                #8
                Bin ja nicht umsonst ein "Neuling", sonst wär ich ja ein "Altling", wenn ich das alles wüßte ;-)

                Außerdem frage ich deswegen so genau nach, weil´s die Beamten-Behörde ja auch so genau wissen will!

                Dann gehe ich davon aus, daß ich unter "Gebäudeflächen, die dem Zivilschutz dienen“ "0 Quadratmeter" eintragen kann?

                Kommentar

                • Charlie24
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.03.2014
                  • 45997

                  #9
                  Dann gehe ich davon aus, dass ich unter "Gebäudeflächen, die dem Zivilschutz dienen“ "0 Quadratmeter" eintragen kann?
                  Nein, man lässt das einfach leer !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                  Kommentar

                  • XaverWdg
                    Erfahrener Benutzer
                    • 18.02.2017
                    • 1048

                    #10
                    Bei allen Feldern in MeinElster sollte nie - ich betone nie - ein 0 eingetragen werden,
                    wenn dies nicht wirklich stimmt.

                    Kommentar

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