Liebe Foristen,
verstehe ich es richtig, dass "Zubehörräume wie Kellerräume" in der seit 01.07. laufenden Grundsteuer-Hauptfeststellungserklärung nicht berücksichtigt, also an keiner Stelle mit Anzahl und/oder Fläche eingetragen werden? Es geht bei mir um eine ETW ohne Stellplatz, aber mit einem Kellerraum.
Und interessehalber, falls ich dies richtig verstehe: Liegt das daran, dass Keller bereits in den MEA eingerechnet sind?
Viele Grüße
verstehe ich es richtig, dass "Zubehörräume wie Kellerräume" in der seit 01.07. laufenden Grundsteuer-Hauptfeststellungserklärung nicht berücksichtigt, also an keiner Stelle mit Anzahl und/oder Fläche eingetragen werden? Es geht bei mir um eine ETW ohne Stellplatz, aber mit einem Kellerraum.
Und interessehalber, falls ich dies richtig verstehe: Liegt das daran, dass Keller bereits in den MEA eingerechnet sind?
Viele Grüße
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