Kellerräume in Grundsteuer-Hauptfeststellung

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  • Petten19
    Benutzer
    • 11.02.2019
    • 36

    #1

    Kellerräume in Grundsteuer-Hauptfeststellung

    Liebe Foristen,

    verstehe ich es richtig, dass "Zubehörräume wie Kellerräume" in der seit 01.07. laufenden Grundsteuer-Hauptfeststellungserklärung nicht berücksichtigt, also an keiner Stelle mit Anzahl und/oder Fläche eingetragen werden? Es geht bei mir um eine ETW ohne Stellplatz, aber mit einem Kellerraum.

    Und interessehalber, falls ich dies richtig verstehe: Liegt das daran, dass Keller bereits in den MEA eingerechnet sind?

    Viele Grüße
  • XaverWdg
    Erfahrener Benutzer
    • 18.02.2017
    • 1048

    #2
    Bei einem normalen Wohnhaus werden Kellerräume auch nicht berücksichtigt.

    Kommentar

    • Charlie24
      Erfahrener Benutzer
      • 14.03.2014
      • 45928

      #3
      Liegt das daran, dass Keller bereits in den MEA eingerechnet sind?
      Die mit dem Keller verbundenen Miteigentumsanteile am Grund und Boden sind eine Sache, die Nichtberücksichtigung als Wohnfläche

      ist eine andere. https://www.gesetze-im-internet.de/w...234610003.html
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      • Petten19
        Benutzer
        • 11.02.2019
        • 36

        #4
        Vielen Dank!

        Kommentar

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