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Flächen die nicht in der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind/ Grundsteuer MV

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    Flächen die nicht in der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung sind/ Grundsteuer MV

    Hallo, ich stehe bei der Grundsteuererklärung auf dem Schlauch. Ich habe alle landwirtschaftlichen Flächen angegeben. Einige Flächen die nicht diese Nutzung haben, wir z.b. Hecken, Gräben und Fliessgewässer kann ich dort nicht zuordnen. Diese sind nicht im Dropdown Menü vorhanden. Wie gebe ich diese an?
    Eine Web-Suche hat nichts ergeben.

    #2
    Fließgewässer müssten in der Auswahl verfügbar sein. Bei mir gab es eine Teilfläche, die im Liegenschaftskataster als unkultivierte Fläche bezeichnet

    war. Die habe ich bei den Nutzungen einfach weggelassen, ich weiß ja nicht, ob das jetzt Unland ist oder was sonst.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Die als Hecken und Gräben ausgewiesenen Nebenflächen in der Mitteilung des Finanzamts sind einer Nutzung zuzuordnen. So steht es in der Mitteilung. Da bleibt dann m.E. nur die "Landwirtschaftliche Nutzung (LN)". Ich habe ein ähnliches Problem. Die Ackerfläche wird als LN mit einer EMZ ausgewiesen. Eine kleine Teilfläche außerdem mit NF (Nebenfläche) ohne EMZ. Aus dem Katasterauszug ist zu erkennen, dass es sich um Gräben handelt. (Unland wird in der Mitteilung übrigens als U ausgewiesen!) M.E. ist die Teilfläche als LN zu erklären mit EMZ 0. Es wird dann folgender Hinweis ausgegeben: "Die Ertragsmesszahl bei der landwirtschaftlichen Nutzung ist 0. Die Angabe einer Null ist nur bei Flächen zulässig, bei denen keine Ertragsmesszahl ausgewiesen wurde (ungeschätzte Flächen)." Einfach weglassen ist wahrscheinlich nicht korrekt.
      Ich bin zwar in Niedersachsen, für LuF gibt es aber eine bundeseinheitliche Regelung.
      Ist das so korrekt?
      Viele Grüße

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        #4
        Ich bin zwar in Niedersachsen, für LuF gibt es aber eine bundeseinheitliche Regelung.
        Was die Bewertung angeht, stimmt das zwar, aber was die Bundesländer in den Formularen haben wollen, ist nicht einheitlich geregelt.

        So detaillierte Mitteilungen gab es hier in Bayern nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke für die Antworten.
          Im Ester Hilfetext habe ich nun folgendes gefunden:
          "Zur Hofstelle gehören: die Grundflächen aller Wirtschaftsgüter (Haupt- und Nebengebäude), die Hofflächen, die Nebengebäude wie Wirtschaftswege, Gräben, Hecken und Grenzraine, Bewässerungsteiche, Dämme, Uferstreifen und dergleichen, sofern diese nicht in einer anderen Nutzung enthalten sind."
          Also kommen sie dann in die Erklärung zum Wohngebäude nehme ich mal an.
          Viele Grüße

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