Liebe Foristen,
in der lfd. Grundsteuer-Hauptfeststellung wird man ja nun auch zum evtl. Jahr einer Kernsanierung befragt. Die Elster-Hilfe dazu ist m. E. wenig hilfreich: Zwar werden erst alle definitorischen (möglichen) Merkmale aufgelistet (bspw. Sanierung der Fassade, Rundum-Austausch Fenster, ...) - dann am Ende aber gleich wieder relativiert, dass nicht alle Merkmale davon zutreffen müssen, damit von "Kernsanierung" die Rede sein kann. Also "nichts muss, alles kann".
Da ja absehbar alles, was den Wert des Grundstücks Richtung Neubau hebt, schon relevant für die Grundsteuer ist (also auch Kernsanierungen), frage ich (Eigentümer ETW im wilhelminischen 1906er Altbau) mich jetzt schon, welche der diversen Sanierungen der letzten Jahrzehnte - die aber allesamt Einzel-Maßnahmen waren (!) - da jetzt inwiefern zusammenzufassen/zu addieren sind (wären), um die Definition "Kernsanierung" zu erfüllen (oder eben nicht) ...
Ich beziehe mich da auf folgenden Absatz der Elster-Hilfe:
"Im Einzelfall müssen nicht zwingend alle der vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für solche Gebäude und Gebäudeteile, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichende Veränderung nicht zulässig ist (zum Beispiel unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäudeteile)."
Unter "Denkmalschutz" stehen wir definitiv nicht - aber "insbesondere" bedeutet ja nun, sprachlich gesehen, dass das auch nicht der einzige Fall sein muss. Wobei unterbleibt, weitere Fälle zu definieren.
Viele Grüße ..
in der lfd. Grundsteuer-Hauptfeststellung wird man ja nun auch zum evtl. Jahr einer Kernsanierung befragt. Die Elster-Hilfe dazu ist m. E. wenig hilfreich: Zwar werden erst alle definitorischen (möglichen) Merkmale aufgelistet (bspw. Sanierung der Fassade, Rundum-Austausch Fenster, ...) - dann am Ende aber gleich wieder relativiert, dass nicht alle Merkmale davon zutreffen müssen, damit von "Kernsanierung" die Rede sein kann. Also "nichts muss, alles kann".
Da ja absehbar alles, was den Wert des Grundstücks Richtung Neubau hebt, schon relevant für die Grundsteuer ist (also auch Kernsanierungen), frage ich (Eigentümer ETW im wilhelminischen 1906er Altbau) mich jetzt schon, welche der diversen Sanierungen der letzten Jahrzehnte - die aber allesamt Einzel-Maßnahmen waren (!) - da jetzt inwiefern zusammenzufassen/zu addieren sind (wären), um die Definition "Kernsanierung" zu erfüllen (oder eben nicht) ...
Ich beziehe mich da auf folgenden Absatz der Elster-Hilfe:
"Im Einzelfall müssen nicht zwingend alle der vorgenannten Kriterien gleichzeitig erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für solche Gebäude und Gebäudeteile, bei denen aufgrund baurechtlicher Vorgaben eine weitreichende Veränderung nicht zulässig ist (zum Beispiel unter Denkmalschutz stehende Gebäude und Gebäudeteile)."
Unter "Denkmalschutz" stehen wir definitiv nicht - aber "insbesondere" bedeutet ja nun, sprachlich gesehen, dass das auch nicht der einzige Fall sein muss. Wobei unterbleibt, weitere Fälle zu definieren.
Viele Grüße ..
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