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Hartnäckige Fehlermeldung Anlage V / an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet

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    Hartnäckige Fehlermeldung Anlage V / an Angehörige zu Wohnzwecken vermietet

    Liebes Forum,

    ich hatte bei der Bearbeitung der Anlage V aus versehen gewählt dass die Wohnung an Angehörige vermietet wird (es sind aber Mieter). Die passende Fehlermeldung bekomme ich nicht mehr los obwohl ich bereits folgendes getan habe:

    - auf NEIN gewechselt und gespeichert
    - Anlage V komplett gelöscht und neu angelegt
    - keinerlei Nullen eingetragen

    Das Resultat ist immer das Gleiche: --> Es wurden Umlagen zu an Angehörige vermietete Wohnungen erklärt, jedoch keine Mieteinnahmen (1. Anlage V). Scheinbar merkt sich das Programm dass ich einmal "ja" gewählt hatte und speichert "nein" nicht ab.

    Was könnte ich noch tun?

    Dank im Voraus, Grüße Dirk


    #2
    Es wurden Umlagen zu an Angehörige vermietete Wohnungen erklärt,
    Du hast die Umlagen immer noch in der falschen Zeile oder du hast dort 0 eingetragen. Die Einnahmen aus der Umlegung der Nebenkosten

    gehören in die Zeile 13, nur bei Vermietung an Angehörige in die Zeile 14 der Anlage V
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, Danke für die schnelle Rückmeldung. Hat funktioniert, das war der Fehler, hatte was in Zeile 14.. Dir ein schönes Wochenende, Grüße Dirk

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