Hallo zusammen,
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Eigentümergemeinschaft). Für diese Wohnung wurde Ende der 90'er im Rahmen einer Komplettsanierung des Gebäudes das Dachgeschoss ausgebaut und aus irgendeinem Grund gibt es im Grundbuch dafür zwei Einträge/Blätter, obwohl es zu keinem Zeitpunkt zwei Wohnungen waren. Ich denke, es liegt daran, dass in der ursprünglichen Planung der Baumaßnahmen für die Fläche mal zwei Wohnungen vorgesehen waren und der Vorbesitzer beschlossen hat, eine große Wohnung daraus zu machen.
Die Fakten:
ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Eigentümergemeinschaft). Für diese Wohnung wurde Ende der 90'er im Rahmen einer Komplettsanierung des Gebäudes das Dachgeschoss ausgebaut und aus irgendeinem Grund gibt es im Grundbuch dafür zwei Einträge/Blätter, obwohl es zu keinem Zeitpunkt zwei Wohnungen waren. Ich denke, es liegt daran, dass in der ursprünglichen Planung der Baumaßnahmen für die Fläche mal zwei Wohnungen vorgesehen waren und der Vorbesitzer beschlossen hat, eine große Wohnung daraus zu machen.
Die Fakten:
- Eine Wohnung, aber zwei Grundbucheinträge/blätter und auch zwei verschiedene Steuernummern auf zwei Grundsteuerbescheiden
- Die beiden Grundbuchblätter unterscheiden sich nur in der Angabe des Miteigentumsanteils: Für "We-Nr. 8" (so die Bezeichnung beim Finanzamt) sind es 631/10.000 und für "We-Nr. 9" sind es 1165/10.000
- Zur Wohnung gehört auch ein Carport, der wird aber in beiden Grundbuchblättern nicht erwähnt. Im Kaufvertrag steht nur "Sondernutzungsrecht am Stellplatz 1".
- Muss ich zwei getrennte Erklärungen abgeben, da es für das FA offenbar zwei Wohnungen sind und die beiden bisherigen Grundsteuerbescheide auch zwei verschiedene Steuernummern haben? (Ich kann ja nur eine Steuernummer angeben)
- Wenn ich nur eine Erklärung abgebe, soll ich dann beim Punkt "4 - Angaben zum Grund und Boden" der Anlage Grundstück (GW2) einfach zwei Einträge machen und quasi zwei Grundstücke angeben?
- Generell: Wie soll ich jeweils die Fläche eines (real nicht existierenden) Teils angeben? Einfach anteilig im Verhältnis, das durch den Miteigentumsanteil ausgedrückt wird (also We-Nr. 8 mit 35%, We-Nr. 9 mit 65% der Gesamtfläche)?
- Kann ich in der Erklärung den Carport-Stellplatz einfach weglassen, da er nicht im Grundbuch offiziell erwähnt ist, oder sollte ich ihn auf jeden Fall angeben bei "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"?
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