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Grundsteuererklärung: Eine Wohnung, aber zwei Grundbuchblätter

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    Grundsteuererklärung: Eine Wohnung, aber zwei Grundbuchblätter

    Hallo zusammen,

    ich bin Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus (Eigentümergemeinschaft). Für diese Wohnung wurde Ende der 90'er im Rahmen einer Komplettsanierung des Gebäudes das Dachgeschoss ausgebaut und aus irgendeinem Grund gibt es im Grundbuch dafür zwei Einträge/Blätter, obwohl es zu keinem Zeitpunkt zwei Wohnungen waren. Ich denke, es liegt daran, dass in der ursprünglichen Planung der Baumaßnahmen für die Fläche mal zwei Wohnungen vorgesehen waren und der Vorbesitzer beschlossen hat, eine große Wohnung daraus zu machen.

    Die Fakten:
    • Eine Wohnung, aber zwei Grundbucheinträge/blätter und auch zwei verschiedene Steuernummern auf zwei Grundsteuerbescheiden
    • Die beiden Grundbuchblätter unterscheiden sich nur in der Angabe des Miteigentumsanteils: Für "We-Nr. 8" (so die Bezeichnung beim Finanzamt) sind es 631/10.000 und für "We-Nr. 9" sind es 1165/10.000
    • Zur Wohnung gehört auch ein Carport, der wird aber in beiden Grundbuchblättern nicht erwähnt. Im Kaufvertrag steht nur "Sondernutzungsrecht am Stellplatz 1".
    Fragen:
    1. Muss ich zwei getrennte Erklärungen abgeben, da es für das FA offenbar zwei Wohnungen sind und die beiden bisherigen Grundsteuerbescheide auch zwei verschiedene Steuernummern haben? (Ich kann ja nur eine Steuernummer angeben)
    2. Wenn ich nur eine Erklärung abgebe, soll ich dann beim Punkt "4 - Angaben zum Grund und Boden" der Anlage Grundstück (GW2) einfach zwei Einträge machen und quasi zwei Grundstücke angeben?
    3. Generell: Wie soll ich jeweils die Fläche eines (real nicht existierenden) Teils angeben? Einfach anteilig im Verhältnis, das durch den Miteigentumsanteil ausgedrückt wird (also We-Nr. 8 mit 35%, We-Nr. 9 mit 65% der Gesamtfläche)?
    4. Kann ich in der Erklärung den Carport-Stellplatz einfach weglassen, da er nicht im Grundbuch offiziell erwähnt ist, oder sollte ich ihn auf jeden Fall angeben bei "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"?
    Besten Dank schon mal im Voraus für jegliche Hilfe.

    #2
    Ich würde wegen der 2 Aktenzeichen zwei Erklärungen einreichen und in beiden jeweils unter Ergänzende Angaben beantragen,

    die Einheiten zusammenzulegen. Beim Grund und Boden musst du die rechnerischen m²-Anteile anhand der Miteigentumsanteile

    berechnen. Die Wohnfläche musst du aus der Gesamtwohnfläche heraus rechnerisch zerlegen, ich würde aber die Gesamtwohnfläche

    ebenfalls unter Ergänzende Angaben vermerken. Das ist nämlich vermutlich bewertungserheblich.

    Was den Carport angeht, schweigt sich der Hilfetext des Online-Formulars leider aus. Da heißt es nämlich nur:

    Tragen Sie bitte die Gesamtzahl der auf dem Grundstück vorhandenen Garagen- und Tiefgaragenstellplätze ein.
    Stellplätze im Freien brauchen Sie nicht einzutragen.


    Allerdings bin ich in den FAQ eines Bundeslands, das Bundesrecht anwendet, fündig geworden:

    Stellplätze im Freien oder ein Carport brauchen Sie nicht einzutragen.

    Das Bundesland hast du zwar nicht angegeben, aber ich konnte das aufgrund bestimmter Angaben trotzdem zuordnen
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für die schnelle Antwort! Bundesland ist Berlin.

      Kommentar


        #4
        Bundesland ist Berlin.
        Dort sind es zwar 2 Steuernummern und nicht 2 Aktenzeichen, aber auch dafür gilt meine Antwort.

        Auch in Berlin haben wir abhängig von der Wohnungsgröße unterschiedlich hohe Nettokaltmieten. (Siehe Anlage 39 zum BewG !)
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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