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Grundsteuerreform Berlin - WEG / Eigentumswohnung

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    Grundsteuerreform Berlin - WEG / Eigentumswohnung

    Hallo ich bin alleiniger Eigentümer einer Eigentumswohnung in einer WEG. An dieser Stelle im Formular weiß ich nicht so recht, ob es um das ganze Wohngebäude geht, oder nur um die eigene Wohnung.

    Wenn Ersteres gilt: Welche Eigentumsverhältnis trifft für eine WEG zu? Unsere WEG ist keine Bruchteilsgemeinschaft und auch keine Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen personen". Und muss man in dem Fall nicht bei "Eigentümer(innen)/Beteiligte" alle Eigentümer eintragen?

    Wenn Letzteres gilt: Beim Hinzufügen eines Eigentümers muss man den Anteil am Grundstück eingeben. Soll man als alleiniger Eigentümer einer Eigentumswohnung dann "1/1" eintragen?


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    #2
    Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum, da bist du der alleinige Eigentümer !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Alles klar, danke!

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