Liebe Forennutzerinnen,
liebe Forennutzer,
ich hoffe, jemand kann mir bei der nachstehenden Anfrage behilflich sein.
Wir haben im Juni von unserer Finanzverwaltung ein schreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung mit einer Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für das Grundvermögen auf den 01.01.2022 erhalten.
Über das ELSTER-Portal ließ sich dies dann auch, nach anfänglichen Startschwierigkeiten, problemlos durchführen.
Im August 2022 erhielten wir dann ein weiteres Schreiben unserer Finanzverwaltung.
Nun mit einem gesonderten Aktenzeichen und der Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf den 01.01.2022.
Im Schreiben werden zwei Flurstücke aufgeführt, die uns auch gehören, allerdings ist eines schon mit der Erklärung zum Grundvermögen abgedeckt.
Das zweite Flurstück war beim Schreiben vom Juni 2022 nicht aufgeführt.
Dies hat uns etwas irritiert, da wir kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind.
Das Grundstück ist, bedingt durch Dorflage recht groß und mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Die Ertragsmesszahl sagt mir ebenfalls nichts, da die Flächen nicht durch uns bewirtschaftet werden und brach liegen (Grünland).
Problematisch ist, dass wir bei der Abgabe über ELSTER dann ja als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auftreten, der wir ja gar nicht sind.
Auch wird dann bei Angabe der Fläche von einer inkorrekten Prämisse ausgegangenen, dass das Flurstück landwirtschaftlich genutzt wird.
Defacto würden wir auf einen Teil der Fläche Grundsteuer A und Grundsteuer B bezahlen, obwohl kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
Müsste nicht das Flurstück was beim zweiten Schreiben neu hinzugekommen ist eigentlich auch in die Erklärung über das Grundvermögen einfließen?
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Schriftstück an das Finanzamt und um Klarstellung bitten?
Ich danke im Voraus und stehe gerne bei Rückfragen zur Verfügung.
liebe Forennutzer,
ich hoffe, jemand kann mir bei der nachstehenden Anfrage behilflich sein.
Wir haben im Juni von unserer Finanzverwaltung ein schreiben für die Abgabe der Grundsteuererklärung mit einer Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für das Grundvermögen auf den 01.01.2022 erhalten.
Über das ELSTER-Portal ließ sich dies dann auch, nach anfänglichen Startschwierigkeiten, problemlos durchführen.
Im August 2022 erhielten wir dann ein weiteres Schreiben unserer Finanzverwaltung.
Nun mit einem gesonderten Aktenzeichen und der Ausfüllhilfe für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen auf den 01.01.2022.
Im Schreiben werden zwei Flurstücke aufgeführt, die uns auch gehören, allerdings ist eines schon mit der Erklärung zum Grundvermögen abgedeckt.
Das zweite Flurstück war beim Schreiben vom Juni 2022 nicht aufgeführt.
Dies hat uns etwas irritiert, da wir kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft sind.
Das Grundstück ist, bedingt durch Dorflage recht groß und mit einem Einfamilienhaus bebaut.
Die Ertragsmesszahl sagt mir ebenfalls nichts, da die Flächen nicht durch uns bewirtschaftet werden und brach liegen (Grünland).
Problematisch ist, dass wir bei der Abgabe über ELSTER dann ja als Betrieb der Land- und Forstwirtschaft auftreten, der wir ja gar nicht sind.
Auch wird dann bei Angabe der Fläche von einer inkorrekten Prämisse ausgegangenen, dass das Flurstück landwirtschaftlich genutzt wird.
Defacto würden wir auf einen Teil der Fläche Grundsteuer A und Grundsteuer B bezahlen, obwohl kein Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.
Müsste nicht das Flurstück was beim zweiten Schreiben neu hinzugekommen ist eigentlich auch in die Erklärung über das Grundvermögen einfließen?
Wie würdet ihr hier vorgehen?
Schriftstück an das Finanzamt und um Klarstellung bitten?
Ich danke im Voraus und stehe gerne bei Rückfragen zur Verfügung.