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Eintrag Eigentümer/in - Frage dazu

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    Eintrag Eigentümer/in - Frage dazu

    Hallo zusammen,
    meine Frau hat das Grundstück in Brandenburg von ihrem Vater geerbt, sie steht auch alleine im Grundbuch. Muss ich, weil wir verheiratet sind unter Punkt 3 Gemarkung bzw. Flurstück 1/1 eintragen ?
    Zweitens zu Punkt 4, muss ich dort die Angaben zum Eigentümer (meine Frau) zusätzlich eintragen oder ist das überflüssig da sie ja beim Finanzamt bereits eingetragen ist ?

    #2
    Ich grüße Sie! Hier sind Sie als Ehemann wohl ausnahmsweise außen vor! (Scherz!)
    1/1 ist richtig. Ihrer Ehefrau gehört alleine das Grundstück, also 1/1 = ein Ganzes!
    Bei Punkt 4) anzuklicken: 0 Alleineigentum einer natürlichen Person sowie die Personenangaben machen.
    Das Finanzamt weiß schon fast alles und trotzdem sind die geforderten Angaben zu machen.
    Und wenn wir schon dabei sind: Unter 51: Zähler, Nenner: 1 + 1 eintragen.
    Freundliche Grüße

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