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Frage zu landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg

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    Frage zu landwirtschaftlichen Flächen in Brandenburg

    Das bebaute Grundstück mit dem EFH habe ich fertig und gespeichert. Wir haben jetzt noch in der Gemeinde einige Wiesen und Ackerflächen (2,7 ha) die verpachtet sind. Muss ich nun das gleiche nochmal machen für diese Flächen so wie beim Wohngrundstück auch?

    #2
    Ei Jo! Halt für Land- und Forstwirtschaft!
    Die Angaben vom EFH nicht nur speichern sondern auch versenden!
    LG

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      #3
      okay., Muss ich für die Scheune und den Stall der landwirtschaftlich nicht genutzt wird auch die Quadratmeter, Baujahr angeben ?

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        #4
        Meine unmaßgebliche Meinung: Soweit es sich um "Landwirtschaftliche Nutzung" handelt, gehören die Gebäude nicht zu "Wirtschaftsgebäuden", siehe auch "Hilfe".
        Sie sind daher m. E. nicht zu erwähnen!

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          #5
          Muss ich für die Scheune und den Stall der landwirtschaftlich nicht genutzt wird auch die Quadratmeter, Baujahr angeben ?
          Wenn die Nutzflächen nicht betrieblich (gewerblich) sondern nur als Abstellräume für dein EFH genutzt werden, fallen diese Gebäude aus der Bewertung.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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