Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.
Wie erhält man das Ergebnis von 50 m²?
Ich habe einer 80 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.298 m². Zu meinem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 796/10.000 Miteigentumsanteil. Wie viele m² soll ich eintragen?
Wie erhält man das Ergebnis von 50 m²?
Ich habe einer 80 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.298 m². Zu meinem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 796/10.000 Miteigentumsanteil. Wie viele m² soll ich eintragen?
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