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Die 50 Quadratmeter sind das Ergebnis welcher Berechnung?

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    Die 50 Quadratmeter sind das Ergebnis welcher Berechnung?

    Beispiel 1: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer 130 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.500 m². Zu Ihrem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 333/10.000 Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (hier: Grund und Boden). Tragen Sie als Fläche des Grundstücks 50 m² ein.
    Wie erhält man das Ergebnis von 50 m²?
    Ich habe einer 80 m² großen Wohnung in einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Gesamtfläche des Grundstücks ist 1.298 m². Zu meinem Wohnungseigentum gehört ein Tiefgaragenstellplatz und 796/10.000 Miteigentumsanteil. Wie viele m² soll ich eintragen?

    #2
    Wie man rechnen muss, wird hier erklärt: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hattest du in der Schule kein Bruchrechnen?
      1500 x 333 / 10000 = 49,95

      Soweit ich es in der Grundsteuererklärung - Hessen gesehen habe, trägt man aber die Gesamtfläche und den Miteigentumsanteil ein. Daraus wird dann ermittelt was einem tatsächlich zuzurechnen ist.
      Mit freundlichen Grüßen

      Beamtenschweiß
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        #4
        Soweit ich es in der Grundsteuererklärung - Hessen gesehen habe, trägt man aber die Gesamtfläche und den Miteigentumsanteil ein.
        In Hessen muss man nicht selbst rechnen, in 12 Bundesländern jedoch schon.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          In Hessen muss man nicht selbst rechnen, in 12 Bundesländern jedoch schon.
          In Hessen muss man die erklärten Flurstückfragmente ja auch keinen BRWen zuordnen.

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            #6
            Da sage ich nur: Scheiß Förderalismus ... wäre ja zu schön gewesen, wenn man ein einheitliches Konzept hinbekommen hätte. Ich sehe die nächste Verfassungsklage wegen Ungleichbehandlung je nachdem wo das jeweilige Grundstück liegt schon kommen.

            Aber erst mal abwarten, was dann die Gemeinden mit ihren Hebesätzen veranstalten, dass kann dann richtig teuer werden.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
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