ESt beschränkte Steuerpflicht: Wo freiberufliches Einkommen eingeben?

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  • metro-barbes
    Neuer Benutzer
    • 01.10.2022
    • 5

    #1

    ESt beschränkte Steuerpflicht: Wo freiberufliches Einkommen eingeben?

    Guten Tag,

    könnte mir jemand sagen, wo ich Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit in der Einkommensteuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht angeben soll?
    Wenn ich richtig verstehe, bezieht sich Zeile 31 nur auf Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb. Ich finde aber keine andere Zeile, die passend wäre.
    Konkret geht es hier nur um geringfügige Einkünfte von der VG Wort, aber das ist vermutlich nicht relevant.

    Herzlichen Dank für jede hilfreiche Antwort!
    Matthias
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15381

    #2
    Das ergibt sich meiner Meinung nach eindeutig aus der Eingabehilfe, dass es hier um Einkünfte aus allen Einkunftsarten geht.

    Kommentar

    • metro-barbes
      Neuer Benutzer
      • 01.10.2022
      • 5

      #3
      Vielen Dank! Ich stand in der Tat auf dem Schlauch. In dem Paragraphen, auf den in Zeile 31 verweist, geht es fast die ganze Zeit nur um Einkünfte aus Gewerbe - nur ganz am Ende wird dann doch noch auf freiberufliche Einkünfte (§18) verwiesen. Die Auskunft ist also richtig. Die Eingabehilfe fand ich in dieser Beziehung allerdings nicht ganz eindeutig, da es dort ja vor allem um die Angaben zu den ausländischen Steuern geht.

      Kommentar

      • L. E. Fant
        Erfahrener Benutzer
        • 20.09.2013
        • 15381

        #4
        Zitat von metro-barbes Beitrag anzeigen
        Die Eingabehilfe fand ich in dieser Beziehung allerdings nicht ganz eindeutig, da es dort ja vor allem um die Angaben zu den ausländischen Steuern geht.
        Dann hast Du wahrscheinlich nur auf das kleinere Fragezeichen auf der gründen Linie geklickt, nicht auf das große darüber.

        Kommentar

        • metro-barbes
          Neuer Benutzer
          • 01.10.2022
          • 5

          #5
          Danke sehr, das stimmt. Was mir immer noch nicht ganz klar ist: Ist es richtig, dass ich das Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Tätigkeit gar nicht im Hauptvordruck angeben soll, wenn ich es in den Anlagen S und N angebe? Diese Information geht für mich auch nicht klar aus der Hilfe hervor. Aber wenn ich die Zahlen auch im Hauptvordruck angebe, wird das Einkommen doppelt gezählt. Oder mache ich dabei etwas falsch?

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          • XaverWdg
            Erfahrener Benutzer
            • 18.02.2017
            • 1048

            #6
            Wo gibst Du denn die Zahlen im Hauptvordruck ein?

            Kommentar

            • metro-barbes
              Neuer Benutzer
              • 01.10.2022
              • 5

              #7
              In den Zeilen 31 und 32.

              Kommentar

              • XaverWdg
                Erfahrener Benutzer
                • 18.02.2017
                • 1048

                #8
                Welches Kalenderjahr?

                Kommentar

                • metro-barbes
                  Neuer Benutzer
                  • 01.10.2022
                  • 5

                  #9
                  Es geht um eine Einkommensteuererklärung mit beschränkter Steuerpflicht für das Jahr 2021.

                  Kommentar

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