Hallo!
Ich habe meine Erklärung zunächst ausgefüllt, habe keine Fehler angezeigt bekommen. Allerdings habe ich auch eine Frage nach dem Bodenrichtwert oder Lagefaktor nicht angezeigt bekommen. Der Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer widerspricht sich in diesem Fall auch m.E.: Einerseits heißt es: "die orange unterlegten Felder sind nicht in die Anlage Grundstück zu übernehmen" (das sind Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche). Andererseits heißt es unter Ziff. 4 zum Lagefaktor: "dieses Feld ist in die Anlage Grundstück zu übernehmen" (dort wird es allerdings nicht abgefragt). Meint Ihr, ich kann es, wenn ich keine Fehlermeldung habe, dabei bewenden lassen?
Außerdem hätte ich folgende Fragen, wobei ich annehme, dass es sich hier nicht um eine Rechtsauskunft handelt:
1) Zu NiGrSt 1 Ziff. 4:
In welchen Fällen könnte hier eine Grundsteuerbefreiung oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl beantragt werden?
2) Zu NiGrSt 2 Ziff. 5 (Wohnraumförderung):
Nach meinen Feststellungen geht es um Wohnraumförderung des Bundes oder des Landes. Wäre hier auch eine Förderung auf kommunaler Ebene einzutragen.
(Zu vorstehenden Positionen habe ich bisher keine Eintragungen vorgenommen, deshalb hier auch keine Fehlermeldung.)
3) Ist ein Baukindergeld in den Jahren 1989 folgende auch hier als Wohnraumförderung einzutragen?
Ich hoffe, dass jemand dazu was sagen kann.
Mit freundlichen Grüßen
heipo37
Ich habe meine Erklärung zunächst ausgefüllt, habe keine Fehler angezeigt bekommen. Allerdings habe ich auch eine Frage nach dem Bodenrichtwert oder Lagefaktor nicht angezeigt bekommen. Der Auszug aus dem Grundsteuer-Viewer widerspricht sich in diesem Fall auch m.E.: Einerseits heißt es: "die orange unterlegten Felder sind nicht in die Anlage Grundstück zu übernehmen" (das sind Gemarkung, Flur, Flurstück, Fläche). Andererseits heißt es unter Ziff. 4 zum Lagefaktor: "dieses Feld ist in die Anlage Grundstück zu übernehmen" (dort wird es allerdings nicht abgefragt). Meint Ihr, ich kann es, wenn ich keine Fehlermeldung habe, dabei bewenden lassen?
Außerdem hätte ich folgende Fragen, wobei ich annehme, dass es sich hier nicht um eine Rechtsauskunft handelt:
1) Zu NiGrSt 1 Ziff. 4:
In welchen Fällen könnte hier eine Grundsteuerbefreiung oder Ermäßigung der Grundsteuermesszahl beantragt werden?
2) Zu NiGrSt 2 Ziff. 5 (Wohnraumförderung):
Nach meinen Feststellungen geht es um Wohnraumförderung des Bundes oder des Landes. Wäre hier auch eine Förderung auf kommunaler Ebene einzutragen.
(Zu vorstehenden Positionen habe ich bisher keine Eintragungen vorgenommen, deshalb hier auch keine Fehlermeldung.)
3) Ist ein Baukindergeld in den Jahren 1989 folgende auch hier als Wohnraumförderung einzutragen?
Ich hoffe, dass jemand dazu was sagen kann.
Mit freundlichen Grüßen
heipo37