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Garage auf fremden Grund und Boden - Grundsteuer Brandenburg

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    Garage auf fremden Grund und Boden - Grundsteuer Brandenburg

    Guten Morgen,
    ein weiteres Problem ist aufgetreten. Zu DDR Zeiten wurde für die Mitarbeiter der Deutschen Reichsbahn ein Garagenkomplex in Bahnhofsnähe errichtet wo mein verstorbener Schwiegervater eine Garage auf fremden Grund hatte. Für diesen Grund zahlen wir heute Pacht an die Bahn und an die Stadt die Grundsteuer. Vom Finanzamt kam 2017 ein Einheitswertbescheid dafür mit einem Aktenzeichen. Für die neue Grundsteuererklärung haben wir vom Finanzamt kein Schreiben für diese Garage auf fremden Grund und Boden bekommen. Muss ich dafür auch eine Erklärung abgeben oder nicht ?
    Danke und schönen Sonntag.

    #2
    Zur 'Erklärung zur Feststellung der Grundstückswerte' ist der Eigentümer verpflichtet, auch bei Vermietung. Siehe auch Paragr. 228 Abs. 3 BewG.
    Die Grundsteuer wird wohl im Rahmen der Nebenkostenvorauszahlung von Ihnen erhoben. Wieso direkt von der Stadt, erschließt sich mir nicht.

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