Wohnfläche EFH - Grundsteuer Brandenburg

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  • Franke11
    Neuer Benutzer
    • 26.09.2022
    • 11

    #1

    Wohnfläche EFH - Grundsteuer Brandenburg

    Hallo nochmal,
    warum stehen auf den Steuerbescheiden der Gemeinde als Berechnungsgrundlage 10m² Wohnfläche für Wohnungen die nicht Bad o. Innen WC o. Heizung haben ? Hat das etwas damit zu tun weil 2 kl. Flure ohne Heizung vorhanden sind ? Gehören alle Räume zur Wohnfläche egal ob mit oder ohne Heizung ?
  • N. Johannes
    Benutzer
    • 29.09.2022
    • 54

    #2
    Verstehe leider die Fragen nicht ganz! Flure, ob beheizt oder unbeheizt, wohl auch WC, zählen mit. Siehe auch Paragr. 2 WohnFlV.

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    • Franke11
      Neuer Benutzer
      • 26.09.2022
      • 11

      #3
      Tja keine Ahnung, so steht es in den bisherigen Steuerbescheiden von 1991 an. Ich habe jetzt alle Räume ausgemessen und die Quadratmeter eingetragen. Warum wird eigentlich nicht nach dem genauen Baujahr gefragt, nur vor und nach 1949. Unser Haus ist von 1868, eine Kernsanierung erfolgte bisher nicht.

      Kommentar

      • N. Johannes
        Benutzer
        • 29.09.2022
        • 54

        #4
        Ab 1949 ist die genaue Bezugsfertigkeit anzugeben. Vorherige Bauten werden wohl gleich behandelt. Nach einer Kernsanierung kommt es zur Feststellung einer höheren Grundsteuer, da von Neuwertigkeit und einer längeren Gesamtnutzungsdauer auszugehen ist.

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        • m.sellin
          Neuer Benutzer
          • 02.10.2022
          • 2

          #5
          Einfamilienhaus in einer andere Stadt eine anderen Bundesland zu 86% an unseren Sohn vermietet. Welche Entragung ist erforderlich?

          Kommentar

          • m.sellin
            Neuer Benutzer
            • 02.10.2022
            • 2

            #6
            Keine Antwort gefunden

            Kommentar

            • N. Johannes
              Benutzer
              • 29.09.2022
              • 54

              #7
              Hallo m. sellin, ich bin zwar auch neu in diesem Forum, aber warum haben Sie kein 'neues Thema' aufgemacht?
              Trotzdem, wenn Sie die Erklärung unter "Grundsteuer für andere Bundesländer vornehmen" sind die u. a. Eintragungen (es sind ja etliche zu machen!) unter 'bebautes Grundstück' und 'Einfamilienhaus' vorzunehmen. Prozentuale Vermietung spielt keine Rolle und ist nicht zu erwähnen.

              Kommentar

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