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Wohnsteuererklärung Saarland - Zeile 11

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    Wohnsteuererklärung Saarland - Zeile 11

    Hallo,

    leider komme ich bei Zeile 11 überhaupt nicht weiter...

    Mein Partner und ich sind nicht verheiratet, es besteht keine eingetragene Lebensgemeinschaft.
    Uns gehört jeweils hälftig ein Einfamilienhaus mit Garage. Das Gebäude steht auf 5 Parzellen.
    .
    Muss ich also für jede Parzelle bei Zeile 11/17 Zähler 1 und Zeile 11/18 Nenner 2 eingeben?

    Und bei Zeile 11 / 19: erste Fläche?

    Schöne Grüße
    Tina
    Angehängte Dateien

    #2
    Muss ich also für jede Parzelle bei Zeile 11/17 Zähler 1 und Zeile 11/18 Nenner 2 eingeben?
    Nein, alle Flurstücke gehören vollständig zur gleichen wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus, also Zähler und Nenner jeweils 1.

    Und bei Zeile 11 / 19: erste Fläche?
    Bei gleichem Bodenrichtwert ja !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Herzlichen Dank für die schnelle Antwort.
      Ich fürchte, es kommen noch ein paar Fragen...

      In Zeile 32 habe ich angegeben: Alleineigentum einer natürlichen Person

      und dann unter Eigentümerin/Beteiligte sowohl meinen Partner als auch mich eingetragen.

      Reicht das dann aus oder muss mein Partner die Erklärung auch machen?

      Kommentar


        #4
        In Zeile 32 habe ich angegeben: Alleineigentum einer natürlichen Person
        Das ist aber doch falsch. Wenn jedem die Hälfte gehört, seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft und beide mit jeweils 1/2 einzutragen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Das ist aber doch falsch. Wenn jedem die Hälfte gehört, seid ihr eine Bruchteilsgemeinschaft und beide mit jeweils 1/2 einzutragen.
          Hm... ok, ich hab das korrigiert.

          Reicht es aus, wenn ich die Erklärung alleine abgebe oder muss mein Partner selbst auch eine Erklärung machen?
          Grundsätzlich sind es ja dieselben Angaben, die er für die jeweiligen Parzellen machen muss...

          Kommentar


            #6
            Reicht es aus, wenn ich die Erklärung alleine abgebe oder muss mein Partner selbst auch eine Erklärung machen?
            Für eine wirtschaftliche Einheit ist nur eine Erklärung einzureichen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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