Hallo,
ich habe ein Grundstück in NRW, bestehend aus 1 Flurstück, aber 3 Zonen
1. Baugrundstück ca. 700 qm Bodenrichtwert 800 Euro
2. Anschliessende Ausgleichsfläch 800qm laut BORIS ebenso e800 Euro, was nicht real ist, da sie nur sehr eingeschränkt nutzbar ist
3. Ein Streifen Naturschutzgebiet ca. 1000 qm Bodenrichtwert von 5,60 Euro gilt.
Es kann ja nicht richtig sein, dass für die Ausgleichsfläche genau so 800 Euro angenommen werden, wie für das Baugrundstück.
Habe lediglich eine informelle Aussage, dass der Faktor 1,6 von Ackerland angemessen sei gefunden.
.
Leider finde ich überhaupt keine Informationen zu verbindlichen rechtlichen Grundlagen, wie hoch Ausgleichsflächen zu bewerten sind.
Frage also
1. wie gebe ich diese Flächen bei Elster ein?
2. mit welchem Bodenrichtwert muss die Ausgleichsfläche angegeben werden?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
ich habe ein Grundstück in NRW, bestehend aus 1 Flurstück, aber 3 Zonen
1. Baugrundstück ca. 700 qm Bodenrichtwert 800 Euro
2. Anschliessende Ausgleichsfläch 800qm laut BORIS ebenso e800 Euro, was nicht real ist, da sie nur sehr eingeschränkt nutzbar ist
3. Ein Streifen Naturschutzgebiet ca. 1000 qm Bodenrichtwert von 5,60 Euro gilt.
Es kann ja nicht richtig sein, dass für die Ausgleichsfläche genau so 800 Euro angenommen werden, wie für das Baugrundstück.
Habe lediglich eine informelle Aussage, dass der Faktor 1,6 von Ackerland angemessen sei gefunden.
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Leider finde ich überhaupt keine Informationen zu verbindlichen rechtlichen Grundlagen, wie hoch Ausgleichsflächen zu bewerten sind.
Frage also
1. wie gebe ich diese Flächen bei Elster ein?
2. mit welchem Bodenrichtwert muss die Ausgleichsfläche angegeben werden?
Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.
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