Hallo zusammen,
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Grundsteuer. Ich wohne in NRW in einem Einfamilienhaus. Neben dem Einfamilienhaus steht eine Lagerhalle (Kaltlager) die vermietet ist.
Bei der Feststellung des Einheitswertbescheids wurde als Grundstücksart: gemischt genutztes Grundstück ohne überwiegend gewerblichen Teil festgestellt. Bei dieser Grundstücksart kann man
nur Wohnhaus mit Mischnutzung und Lagergebäude ohne Mischnutzung (Kaltlager) ankreuzen. Ist das denn richtig so? Das Einfamilienhaus ist ein reines Wohnhaus ohne Mischnutzung. Ich finde auch nirgends eine genaue Erklärung zu dem Begriff Wohngebäude mit Mischnutzung. Ich stelle mir darunter ein Wohnhaus mit z.B. einer Praxis im EG vor. Ich freue mich über jede Antwort.
Viele Grüße Miro
ich bin neu hier und habe eine Frage zur Grundsteuer. Ich wohne in NRW in einem Einfamilienhaus. Neben dem Einfamilienhaus steht eine Lagerhalle (Kaltlager) die vermietet ist.
Bei der Feststellung des Einheitswertbescheids wurde als Grundstücksart: gemischt genutztes Grundstück ohne überwiegend gewerblichen Teil festgestellt. Bei dieser Grundstücksart kann man
nur Wohnhaus mit Mischnutzung und Lagergebäude ohne Mischnutzung (Kaltlager) ankreuzen. Ist das denn richtig so? Das Einfamilienhaus ist ein reines Wohnhaus ohne Mischnutzung. Ich finde auch nirgends eine genaue Erklärung zu dem Begriff Wohngebäude mit Mischnutzung. Ich stelle mir darunter ein Wohnhaus mit z.B. einer Praxis im EG vor. Ich freue mich über jede Antwort.
Viele Grüße Miro
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