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Problem bei Angaben zum Grund und Boden Saarland

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    Problem bei Angaben zum Grund und Boden Saarland

    Guten Morgen zusammen,

    da ich nun bald die Nerven verliere hoffe ich, ihr könnt mich davor bewaren komplett in den Irrsinn zu geraten.

    Meine Frau und ich wohnen in einem Einfamilienhaus im Saarland, was uns je zur Hälfte gehört. Uns wurde ein Dokument zugeschickt mit verschiedenen Werten, die benötigt werden.

    Wenn ich nun unter "4 - Angaben zu Grund und Boden" diese Werte eingebe, bekomme ich eine Fehlermeldung...und verstehe ich nicht.

    Ich hoffe ihr könnt mir da helfen. Falls ihr weitere Angaben benötigt, gebe ich Euch diese natürlich gerne.

    Ich danke Euch vorab.


    Grüße Marco

    P.S.: Bilder anhängend
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    #2
    Wie lautet denn die Fehlermeldung?

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      #3
      Soweit man die Fragmente der Fehlermeldung lesen kann, gibt es in GW2 Zeile 4 exakt eine Fläche mit zugehörigem BRW. Anscheinend wurde in GW1 aber beim Flurstück angegeben, dass dieses dort in beiden Flächen enthalten sei, was ein offensichtlicher Widerspruch ist, wenn es gar nicht zwei Flächen gibt. Enthalten in erster Fläche dürfte helfen.

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        #4
        Ja perfekt, das hat geholfen. Da wäre ich nie drauf gekommen, auch wenn es nach Deiner Erklärung plausibel ist. Vielen vielen Dank!

        Jetzt habe ich nur noch eine Fehlermeldung, aber immerhin könnte ich die Sachen endlich versenden.

        Verstehe ich auch nicht. Ich habe 8 Räume unter 60qm, Gesamtwohnfläche sind 162qm. Mach ich da keine Angabe, bekomme ich auch ne Fehlermeldung.
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          #5
          Verstehe ich auch nicht. Ich habe 8 Räume unter 60qm,
          Danach wird doch nicht gefragt, sondern nach der Anzahl der Wohnungen. Ein Einfamilienhaus hat genau 1 Wohnung !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Oh leck...wer lesen kann ist klar im Vorteil. Ich habe mir nicht die komplette Seite durchgelesen sondern bin direkt oben hängen geblieben.

            Ich danke Euch vielmals.

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