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Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil, Eigentumswohnung (Grundsteuer Bayern)

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    Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil, Eigentumswohnung (Grundsteuer Bayern)

    Hallo zusammen,

    ich stelle jetzt wahrscheinlich die dümmste Frage zu diesem Thema, aber ich steh einfach auf dem Schlauch.

    Ich bleibe in der Grundsteuererklärung (Bayern) bei der Anlage zum Grundstück bei der Nr. 6 "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner" hängen.

    Mir gehört eine Eigentumswohnung in einem Zweifamilienhaus. Die andere Eigentumswohnung gehört meiner Mutter. Das Grundstück gehört uns jeweils zur Hälfte.

    Im Internet habe ich gelesen, dass man diese Angaben z. B. im Grundbuch findet oder auch in der Teilungserklärung. Hier steht eigentlich überall "1/2". Dies erscheint mir eigentlich auch logisch und ich würde das auch so angeben.

    Mich irritiert jetzt allerdings, dass ich eigentlich immer was von .../1000 lese.
    Kann mich jemand von meinem Schlauch heben und bestätigen, dass ich hier einfach als Zähler 1 und als Nenner 2 eingeben kann?

    Viele Grüße
    Veronique


    #2
    Natürlich kann und darf man auch 1/2 statt 500/1000 eingeben. Teilungserklärungen bei ETW geben zwar oft Tausendstel oder Zehntausendstel an, aber selbst da ist das keineswegs zwingend.

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