Grundsteuer Reihenhaus mit Stellplatz und Grünfläche

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  • Mella81
    Neuer Benutzer
    • 02.10.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuer Reihenhaus mit Stellplatz und Grünfläche

    Hallo zusammen,
    ich benötige Hilfe bei der Grundsteuer.
    Ich habe ein Einheitswertzeichen mit drei unterschiedlichen Flurstücken.
    1. Flurstück Reihenhaus
    2. Flurstück PKW Stellplatz
    3. Flurstück kleiner Grünstreifen- davon Miteigentumsanteil 1/4

    In der Anlage GW 1 habe ich alle Flurstücke mit dem jeweiligen Eigentumsanteil erfasst. Das ist soweit klar.
    Mit der Anlage GW 2 habe ich Schwierigkeiten bzw. bin mir nicht sicher.
    Da habe ich die Nutzungsart Einfamilienhaus angegeben, da Reihenhaus nicht zur Auswahl steht.
    Danach habe ich die Grundstücksfläche aller 3 Flurstücke dem Bodenrichtwert zugeordnet.
    Ist das richtig so?
    Mich verunsichert, dass 2 Flurstücke eigentlich unbebaut sind und ich das so nicht angegeben habe.

    Danke für die Unterstützung!
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Da habe ich die Nutzungsart Einfamilienhaus angegeben, da Reihenhaus nicht zur Auswahl steht.
    Wenn das Reihenhaus selbst sein eigenes Flurstück hat, ist das richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Mella81
      Neuer Benutzer
      • 02.10.2022
      • 3

      #3
      Danach habe ich die Grundstücksfläche aller 3 Flurstücke dem Bodenrichtwert zugeordnet.
      Ist das richtig so?
      Mich verunsichert, dass 2 Flurstücke eigentlich unbebaut sind und ich das so nicht angegeben habe.
      Ich habe ja in der Anlage GW die Auswahl Einfamilienhaus für alle 3 Flurstücke gewählt, obwohl das genau genommen nicht so ist.
      Oder muss das alles als wirtschaftliche Einheit so angegeben werden?

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45932

        #4
        Oder muss das alles als wirtschaftliche Einheit so angegeben werden?
        So ist das. Diese Nebenflächen gehören wegen des Nutzungszusammenhangs ganz oder anteilig zur wirtschaftlichen Einheit Einfamilienhaus

        und damit zu bebautes Grundstück.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Mella81
          Neuer Benutzer
          • 02.10.2022
          • 3

          #5
          Vielen Dank für die Unterstützung!!

          Kommentar

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