Ich habe folgendes Problem:
Für das EFH (vermietet), für das ich nach dem Tod meines Vaters nun die Grundsteuererklärung abgeben muss, habe ich nur die Architektenunterlagen gefunden. Der Architekt stellt zwar Abmessungen für die jeweiligen Räumen dar, macht aber im Obergeschoss offenbar keine Abzüge für die Dachschrägen. Da das professionelle Ausmessen bis zu 3.000 € kosten kann, möchte ich es vermeiden. In den Hinweisen hier in Nds. findet sich, man könne z.B. auch auf Angaben in Mietverträgen zurückgreifen; aber die habe ich auch nicht, da das Haus vermietet wie besichtigt ist (weil es ja eben keine Berechnung nach GrundflächenVO gab/gibt). Weiß jemand einen Rat? Kann ich die Abzüge für die Dachschrägen im OG schätzen (und es entsprechend dem FA gegenüber offenlegen)?
Ich wäre für jeden Hinweise sehr dankbar.
Für das EFH (vermietet), für das ich nach dem Tod meines Vaters nun die Grundsteuererklärung abgeben muss, habe ich nur die Architektenunterlagen gefunden. Der Architekt stellt zwar Abmessungen für die jeweiligen Räumen dar, macht aber im Obergeschoss offenbar keine Abzüge für die Dachschrägen. Da das professionelle Ausmessen bis zu 3.000 € kosten kann, möchte ich es vermeiden. In den Hinweisen hier in Nds. findet sich, man könne z.B. auch auf Angaben in Mietverträgen zurückgreifen; aber die habe ich auch nicht, da das Haus vermietet wie besichtigt ist (weil es ja eben keine Berechnung nach GrundflächenVO gab/gibt). Weiß jemand einen Rat? Kann ich die Abzüge für die Dachschrägen im OG schätzen (und es entsprechend dem FA gegenüber offenlegen)?
Ich wäre für jeden Hinweise sehr dankbar.
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