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Wohnfläche in qm - Wie PRAKTISCH berechnen?

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    Wohnfläche in qm - Wie PRAKTISCH berechnen?

    Ich habe folgendes Problem:

    Für das EFH (vermietet), für das ich nach dem Tod meines Vaters nun die Grundsteuererklärung abgeben muss, habe ich nur die Architektenunterlagen gefunden. Der Architekt stellt zwar Abmessungen für die jeweiligen Räumen dar, macht aber im Obergeschoss offenbar keine Abzüge für die Dachschrägen. Da das professionelle Ausmessen bis zu 3.000 € kosten kann, möchte ich es vermeiden. In den Hinweisen hier in Nds. findet sich, man könne z.B. auch auf Angaben in Mietverträgen zurückgreifen; aber die habe ich auch nicht, da das Haus vermietet wie besichtigt ist (weil es ja eben keine Berechnung nach GrundflächenVO gab/gibt). Weiß jemand einen Rat? Kann ich die Abzüge für die Dachschrägen im OG schätzen (und es entsprechend dem FA gegenüber offenlegen)?

    Ich wäre für jeden Hinweise sehr dankbar.


    #2
    Kann ich die Abzüge für die Dachschrägen im OG schätzen (und es entsprechend dem FA gegenüber offenlegen)?
    Es müsste doch in den Bauzeichnungen auch Schnitte geben, aus denen die 2 m lichte Höhe einigermaßen genau ablesbar ist.

    Ich habe die Wohnflächenberechnungen für das 1998 ausgebaute Dachgeschoss unseres Einfamilienhauses aktuell mit einem jetzt für 30,00 €

    erworbenen Laserentfernungsmesser überprüft. Die Abweichung gegenüber der Berechnung nach den Bauzeichnungen betrug weniger als 2 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Warum willst Du nicht selbst den Meterstab in die Hand nehmen und selbst messen?

      Ich hatte mehrere Erklärungen, wo zu den Objekten nichts bzw nicht viel vorhanden war.


      P.S.:
      Wer kontrolliert eigentlich die ganzen Erklärungen, die jetzt abgegeben werden,
      auf Ihren Wahrheitsgehalt?
      Müssen nicht wir als Eigentümer diese Aufgabe machen,
      weil sich die Verwaltung in keinster Weise dazu in der Lage sieht,
      es selbst zu tun?
      Zuletzt geändert von XaverWdg; 02.10.2022, 14:59.

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        #4
        Das Haus ist vermietet, und ich bin da immer sehr zurückhaltend, was das Betreten eines vermieteten Hauses betrifft. Daher möchte ich das Nachmessen gerne vermeiden.

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          #5
          Daher möchte ich das Nachmessen gerne vermeiden.
          Es gibt manchmal auch triftige Gründe für solche Aktionen. Wenn die Bauunterlagen die Wohnflächen nicht hergeben,

          was bleibt dann anderes übrig ? Schätzen halte ich für sehr gewagt.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke. Meine Überlegung dabei war/ist die folgende: Die Anleitungen für die Grundsteuererklärung besagen, dass es sogar ausreichen soll, etwa Angaben aus Mietverträgen zu übernehmen, ohne dies nachprüfen zu müssen. Ich weiß aus meiner Erfahrung, dass diese Angaben sehr oft nicht stimmen bzw. höchst ungenau sind. Dann müsste doch erst recht eine Schätzung der Dachschrägenabzüge unter Zugrundelegung der konkreten Abmessungen der Räume zulässig sein... Natürlich würde ich diesen Umstand transparent machen, so dass das FA mitteilen könnte, wenn Bedenken an dieser Methode bestehen.

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              #7
              Man kann ja die Mieter vor die Alternative stellen,
              selbst zu messen oder messen zu lassen.
              Das Betreten einer Wohnung aufgrund der Wohnflächenermittlung ist wie Charlie24 schon geschrieben hat,
              ist mit Sicherheit ein triftiger Grund.
              Zurückhaltung gegenüber den Mietern ist hier wohl nicht angebracht
              und ich bin mir auch sicher, dass sie das verstehen.

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