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Grundsteuer BW: Bodenrichtwert mit 2 Teilflächen. Mehrere Richtwerte pro Teilfläche

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    Grundsteuer BW: Bodenrichtwert mit 2 Teilflächen. Mehrere Richtwerte pro Teilfläche

    Hallo zusammen,

    meine Eltern haben ein Grundstück (1 Flurstücks-Nummer) am Ortsrand, das in 2 Teilflächen unterteilt ist.
    Teilfläche 1 ist innerhalb des roten Bereichs und der Bodenrichtwert ist mit 85,- Euro angegeben. Für diese Teilfläche ist alles klar.
    Teilfläche 2 ist ausserhalb des roten Bereichs und hat mehrere Bodenrichtwert-Möglichkeiten. Es ist unklar welcher Bodenrichtwert gilt.

    Das Grundstück ist nur für den Bereich erschlossen auf dem das Haus steht (ungefähr die Teilfläche 1). Die restliche Fläche (Teilfläche 2) ist nicht erschlossen. Allerdings steht da schon seit 60 oder mehr Jahren ein grosser Schuppen im Garten für Landwirtschaftliche Maschinen.
    Ist die Teilfläche 2 damit noch Grünland (1,50 Euro) oder Gemischte Baufläche im Aussenbereich mit 64,- Euro ?

    Anbei die Erklärungen aus Boris-BW zu den beiden Teilflächen

    ======= Teilfläche 1 ========

    Mischgebiet
    Bodenrichtwert je m²: 85,00 €
    Entwicklungszustand: Baureifes Land
    Beitragsrechtlicher Zustand: beitragsfrei
    Art der Nutzung: Mischgebiet
    Bauweise: geschlossene Bauweise
    Bemerkung: Innenbereich


    ======= Teilfläche 2 ========

    (1) Gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)
    Bodenrichtwert je m²: 64,00 €
    Entwicklungszustand: Baureifes Land
    Beitragsrechtlicher Zustand: beitragsfrei
    Art der Nutzung: gemischte Baufläche (auch Baufläche ohne nähere Spezifizierung)
    Ergänzung zur Art der Nutzung: Bebaute Flächen im Außenbereich
    Bemerkung: Wohnen im Außenbereich /Aussiedlerhöfe ost

    (2) Grünland
    Bodenrichtwert je m²: 1,50 €
    Entwicklungszustand: Fläche der Land- und Forstwirtschaft
    Art der Nutzung: Grünland
    Bemerkung: Agrarfläche Grünland ost

    ===============================


    Vielen Dank für eine kurze Hilfestellung an alle Forum-Mitglieder die mir helfen können den korrekten Bodenrichtwert auszuwählen.

    Mit freundlichen Grüßen
    tma_0815

    #2
    Allerdings steht da schon seit 60 oder mehr Jahren ein grosser Schuppen im Garten für Landwirtschaftliche Maschinen.
    Gibt es denn noch eine aktive Landwirtschaft ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es gibt schon lange keine aktive Landwirtschaft mehr.
      Es gibt noch mehrere Ackerflächen und ein Waldgrundstück. Die Ackerflächen sind jedoch schon seit Jahrzehnten verpachtet.
      Der Schuppen wird noch als Holzschuppen genutzt und zur Unterstellung eines Traktors mit Anhänger.

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        #4
        Wenn das Waldstück nach wie vor selbst bewirtschaftet wird, kann ja noch eine aktive Forstwirtschaft vorliegen, der man eine Teilfläche

        samt Schuppen als Hofstelle zuordnen könnte. Ihr zahlt doch auch bisher Grundsteuer A.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          hallo Charlie24,

          für die Ackerflächen und das Waldstück wird Grundsteuer bezahlt. Für eine Obstbaumwiese übrigens auch noch. Vermutlich ist das alles die Grundsteuer A.
          Das Waldstück wird nach wie vor selbst bewirtschaftet, das ist richtig.

          Was bedeutet das dann für unser Hausgrundstück für die Grundsteuer B, wenn noch eine aktive Forstwirtschaft vorliegt ?
          Wie ist der Bodenrichtwert für die Teilfläche 2 zu wählen ?
          Oder muss dann zusätzlich noch ein anderes Formular zwecks Meldung einer Hofstelle usw abgegeben werden ? Welches ?

          Viele Grüße
          tma_0815

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            #6
            Oder muss dann zusätzlich noch ein anderes Formular zwecks Meldung einer Hofstelle usw abgegeben werden ? Welches ?
            Teilflächen des Flurstücks mit dem Schuppen könnten dann als Hofstelle in die Erklärung für die Landwirtschaft wandern,

            was die Flächen, die beim Grundvermögen mit Bodenrichtwert erklärt werden müssen, reduzieren würde.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo Charlie24,

              Oje, das klingt alles sehr kompliziert mit der Hofstelle.

              Wenn man den Aspekt der aktiven Forstwirtschaft mal komplett weg lässt und auf die ursprüngliche Frage zurückkommt:
              "Ist die Teilfläche 2 damit noch Grünland (1,50 Euro) oder Gemischte Baufläche im Aussenbereich mit 64,- Euro ?"
              wie wäre dann die Antwort ?

              Ist die Teilfläche 2 dann nur aufgrund des Schuppens kein Grünland (1,50 Euro) mehr, sondern Gemischte Baufläche im Aussenbereich mit 64,- Euro ? Oder kann man das nach wie vor als Grünland betrachten, da das Gebiet nicht erschlossen ist und auch kein Bauerwartungsland ist ?

              Und wäre da kein Schuppen, dann wäre es definitiv Grünland ? Auch wenn es ein "Garten am Haus" ist ?

              Viele Grüße
              tma_0815

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                #8
                Ist die Teilfläche 2 dann nur aufgrund des Schuppens kein Grünland (1,50 Euro) mehr, sondern Gemischte Baufläche im Aussenbereich mit 64,- Euro ?
                Das Risiko besteht jedenfalls, das Flurstück ist ja auch bebaut.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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