Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Hessen: Hauptvordruck Punkt 4 Ergänzende Angaben zur Erklärung

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Hessen: Hauptvordruck Punkt 4 Ergänzende Angaben zur Erklärung

    Im Hauptvordruck Punkt 4 können "Ergänzende Angaben zur Erklärung" gemacht werden (Grundsteuer Hessen).

    Ist hier ein eventuelles Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, anzugeben?

    Vielen Dank für Antworten.


    #2
    Ist hier ein eventuelles Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, anzugeben?
    Nein, das interessiert das Finanzamt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X