Grundsteuer Hessen: Hauptvordruck Punkt 4 Ergänzende Angaben zur Erklärung

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  • Elena2021
    Neuer Benutzer
    • 19.01.2021
    • 9

    #1

    Grundsteuer Hessen: Hauptvordruck Punkt 4 Ergänzende Angaben zur Erklärung

    Im Hauptvordruck Punkt 4 können "Ergänzende Angaben zur Erklärung" gemacht werden (Grundsteuer Hessen).

    Ist hier ein eventuelles Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, anzugeben?

    Vielen Dank für Antworten.

  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Ist hier ein eventuelles Nießbrauchrecht, das im Grundbuch eingetragen ist, anzugeben?
    Nein, das interessiert das Finanzamt nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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