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    Hallo, guten Tag,
    ich bin zum ersten Mal dabei und habe eine Frage:

    Wir bewohnen ein Doppelhaus. Gesamte Grundstücksfläche (für beide Parteien) beträgt 700 qm. Unter "Gemarkung/Flurstück des Grundvermögens" trage ich in Zeile 4 die gesamte Fläche, also 700 qm, ein, auch wenn uns nur die Hälfte gehört?

    Was muss ich eintragen in Zeile 6 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil"? Zähler: 1,00000 und Nenner 2?

    Vielleicht kann mir jemand helfen? Vielen Dank.
    Viele Grüße
    Iris

    #2
    Was muss ich eintragen in Zeile 6 "zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil"? Zähler: 1,00000 und Nenner 2?
    Es genügt auch 1 und 2.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,

      ich habe noch eine Frage: Wir wohnen wie gesagt in einem Doppelhaus (in Niedersachsen).

      Das Grundstück ist eingetragen unter

      Flur 4
      Flurstück 320/2

      Welche Bedeutung hat die "2"? Bedeutet es, dass zwei Parteien auf dem Grundstück wohnen?

      Vielen Dank.

      Iris

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        #4
        Welche Bedeutung hat die "2"? Bedeutet es, dass zwei Parteien auf dem Grundstück wohnen?
        Nein, das dient ausschließlich zur Identifizierung des Flurstücks. Wenn größere Flächen für Bauzwecke parzelliert werden,

        wird bei den neuen Parzellen dieser sog. Nenner hinzugefügt. Freie Zählernummern stehen ja in der Regel nicht zur Verfügung.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hallo Charlie,
          vielen Dank.
          Noch eine Frage: Woher weiß das Finanzamt, dass auf unserem Grundstück von insgesamt 700 qm ein Doppelhaus steht und uns somit nur die "Hälfte" gehört. Ich möchte "sichergehen", dass für die Berechnung für uns nicht die gesamten 700 qm zugrundegelegt werden, sondern höchstens die Hälfte. Sorry.....

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            #6
            Woher weiß das Finanzamt, dass auf unserem Grundstück von insgesamt 700 qm ein Doppelhaus steht und uns somit nur die "Hälfte" gehört. Ich möchte "sichergehen", dass für die Berechnung für uns nicht die gesamten 700 qm zugrundegelegt werden, sondern höchstens die Hälfte. Sorry....
            Den Anteil deiner Doppelhaushälfte am Flurstück des Doppelhauses musst du schon selbst erklären. Dafür gibt es ja Zähler und Nenner

            in Zeile 6 der Anlage Grundstück. Das muss nicht genau die Hälfte sein, der Anteil ergibt sich aus der Teilungserklärung.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Zitat von irism Beitrag anzeigen
              Noch eine Frage: Woher weiß das Finanzamt, dass auf unserem Grundstück von insgesamt 700 qm ein Doppelhaus steht und uns somit nur die "Hälfte" gehört. Ich möchte "sichergehen", dass für die Berechnung für uns nicht die gesamten 700 qm zugrundegelegt werden, sondern höchstens die Hälfte. Sorry.....
              Das ergibt sich daraus, dass ihr angebt, welcher Anteil des Flurstücks auf eure wirtschaftliche Einheit entfällt.

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                #8
                Vielen Dank. D. h. dort steht 59/100, bedeutet Zähler 59, Nenner 100?

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                  #9
                  Vielen Dank. D. h. dort steht 59/100, bedeutet Zähler 59, Nenner 100?
                  So ist das ! Das ist dann mehr als die Hälfte des Flurstücks.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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