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Grundsteuer Niedersachsen Berechnung der Nutzfläche

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    Grundsteuer Niedersachsen Berechnung der Nutzfläche

    Hi, wieso wird bei Elster die Nutzfläche zur Wohnfäche unter Punkt 35 addiert? Nach der DIN 277, ist in der Nutzfläche, die Wohnfläche (außer Flure) enthalten. Laut der Hilfe für die Berechnung der Nutzfläche soll eine Terrasse nicht einfließen aber Laut DIN 277 2005-2 (die laut Hilfetext zur Berechnug herangezogen werden soll) muss eine Terrasse in die Nutzfläche eingerechnet werden. Hier gibt es nach meiner Auffassung Wiedersprüche. Wie soll jetzt die Nutzfläche korrekt ermittelt bzw. eingetragen werden?

    #2
    Um welche Art von Objekt geht es überhaupt ? Terrassen rechnen in der Regel mit ein Viertel der Nutzfläche zur Wohnfläche,

    das gilt auch in Niedersachsen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Erst einmal danke für die schnelle Antwort / Das Objekt ist eine Doppelhaushälfte BJ54 in Niedersachsen / Es geht nicht um die Wohnflächenberechnung laut Wohnflächenverortnung, diese ist klar beschrieben! Ungereimtheiten gibt es bei der Nutzflächenberechnung die zusätzlich erfolgen muss. Dieses Laut Hilfefunktion im Abgleich zur Norm DIN 277-1_2005-02. Die übrings zurückgezogen wurde und die grundsätzlich in einer neuen Fassung gültig ist. Nach meinem Verständnis und laut Aussage der Norm, ist die Nutzfläche die Wohnfläche ohne Flure (Verkehrsfläche) plus Kellerräume bzw Abstellräume auserhalb des Hauses. Am Ende ist die Nutzfläche nach dieser Formel etwas größer als die Wohnfläche. Warum wird die Nutzfläche im Portal automatisiert zur Wohnfläche addiert? Bekomme ich dann die Doppelte Steuer berechnet? Oder erwartet man im Feld Nutzfläche nur die Differens zur Wohnfläche (dieses würde aber nicht der Norm entsprechen). Zweiter Punkt in diesem Zusammenhang: Laut Norm 277 (Fassung 2005) ist die Terrasse in der Nutzfläche enthalten, laut Beschreibung in der Hilfefunktion nicht aber gleichzeitig wird sich in der Hilfefunktion auf die Norm bezogen.

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        #4
        Welche Nutzfläche soll es den bei einer nur für Wohnzwecke genutzten Doppelhaushälfte geben ? Kellerräume sind da nicht zu erfassen, allenfalls

        Nutzflächen in Nebengebäuden. Da bleiben aber auch 30 m² anrechnungsfrei.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Jo, dieses sehe ich am Ende auch so / Aber wie sieht es das Finanzamt / der Wert bleibt unter der anrechnungsfreien Fläche / Soll ich jetzt eine 0 eingeben? Gebe ich die laut Norm berechnete Nutzfläche (Wohnfläche enthalten) ein , addiert das Tool beide Werte.

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            #6
            Noch einmal: Innerhalb eines reinen Wohnhauses gibt es keine Nutzflächen sondern nur die Wohnflächen nach der Wohnflächenverordnung.

            Außerhalb gibt es Nutzflächen in Garagen und anderen untergeordneten Nebengebäuden, da bleiben bestimmte Flächen anrechnungsfrei.

            In Bayern soll man diese Gebäude dann mit einer Nutzfläche von 0 m² erfassen, in Niedersachsen sollte dazu etwas in der Anleitung stehen.

            Doppelt erfassen darf man Flächen jedenfalls nicht !
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ich möchte mich hiermit noch einmal für die Klärung bzw. den Austausch bedanken! Da ich dieses so aus der Anleitung nicht rauslesen konnte, es aber logisch klingt und in Bayern die Vorgehensweise genauso ist, werde ich für mein Wohngebäude die Nutzfläche auf 0 setzen. Beste Grüße Thomklim

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