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Bruchteilsgemeinschaft?

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    Bruchteilsgemeinschaft?

    Hallo,

    ich habe das Haus meiner Mutter von ihr per Schenkung bekommen. Dieses Haus steht auf einem Grundstück, das früher ganz meinen Eltern gehörte, auf dem mein Bruder später gebaut hat, der dieses (sein) Haus samt Grundstücksanteil aber mittlerweile verkauft hat. D.h. mir gehören am Gesamtgrundstück rd 460 Anteile von 1000. Die restlichen Anteile gehören einem mir mehr oder weniger unbekanntem Nachbarn.

    Frage zur anstehenden Feststellung des Grundsteuerwertes:

    Bin ich Teil einer Bruchteilsgemeinschaft (mit meinem Nachbarn)? Wie lautet der abgefragte Titel dieser Bruchteilsgemeinschaft? (Kapitel 4 der Grundsteuererklärung) Wir beide haben ja eigentlich nichts miteinander zu tun, wohnen auch nicht nebeneinander, weil meine Mutter "mein" Haus bis zu ihrem Tod selbst bewohnt (Niesbrauchsrecht), ich in einer anderen Stadt lebe?

    Und welche Grundstücksart geben ich an? Zweifamilienhaus? Oder Wohnungseigentum? Auf dem Grundstück stehen zwei voneinander komplett unabhängige Häuser - das eine wurde um 1900 erbaut, das andere von meinem Bruder rd 1980. Wie kann ich die beiden Häuser klar voneinander trennen?

    Falls das wichtig ist: Es handelt sich um ein Grundstück in NRW.

    Vielen Dank fürs Lesen und viele Grüße!
    Zuletzt geändert von Elsterin63; 02.10.2022, 19:19.

    #2
    Das ist offensichtlich Wohnungseigentum, das muss jeder Eigentümer für sich erklären. Wenn es dir allein gehört, musst du Alleineigentum auswählen.

    Der Nachbar kommt da nicht vor.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Auf dem Grundsteuerbescheid (habe ich gerade gelesen) steht als Grundstücksart: Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum. Also doch eine Bruchteilsgemeinschaft??? Oder bezieht sich dIe Abfrage (nach Alleineigentum/Bruchteilsgemeinschaft) NUR AUF MEINE WIRTSCHAFTLICHE EINHEIT und nicht auf das Gesamtgrundstück?
      Zuletzt geändert von Elsterin63; 02.10.2022, 19:45.

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        #4
        Einfamilienhaus im Wohnungs-/Teileigentum.
        Bewertungsrechtlich ist das aber Wohnungseigentum. Das ist die Grundstücksart im Sinne von § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html

        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Hm, vielen Dank, das kann ich nachvollziehen. Was ich nicht verstehe: Mein "Nachbar" und ich haben in unserem Informationsschreiben zur Grundsteuererklärung jeweils dieselbe Flurnr. dasselbe Flurstück und diesselbe Fläche stehen. Wenn ich das Grundstück nicht als Bruchteilsgemeinschaft angebe, sondern wir (der Nachbar und ich auch) wir uns jeder zu Alleineigentümern erklären, dann zahlen wir doch doppelt? Also jeder für die Fläche des anderen mit. Oder ist das Schreiben fehlerhaft, müssten wir die Fläche nach jeweiligem Anteil selbst berechnen?

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            #6
            Ich zitiere aus der Schenkungsurkunde: Frau x überträgt ihrer Tochter y das noch grundbuchlich zu ändernde und neu zu bildende Wohnungseigentum (sic! du hattest recht), bestehend aus einem 460,39/1000Miteigentumsanteil an dem Grundbesitz der Gemarkung xx, verbunden mit dem Sondereigentum an der Wohnung xxx

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              #7
              ... müssten wir die Fläche nach jeweiligem Anteil selbst berechnen?
              Natürlich muss man die relevanten Flächen für die Zeile 4 von GW2 selbst berechnen. Ausgangspunkt ist aber das Flurstück.

              Wenn das Flurstück insgesamt 1.000 m² hätte, dann wäre dein m²-Anteil für die Zeile 4 von GW2 abgerundet 460 m².
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Elster zeigt mir immer noch Fehler an... Im Hauptvordruck gebe ich die Gesamtfläche des Flurstücks an, oder? Und Dann in Zeile 4 GW" meinen konkreten Anteil. Und wo trage ich ein, wie hoch mein Anteil (460 von 1000) ist? Ich hatte unter Eigentümer die Frage nach Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft so beantwortet, dass ich 460 von 1000 geschrieben habe. Das passt aber nicht zu der Aussage, dass ich Alleineigentümerin bin....röchel. Völliger Wahnsinn, diese Erklärung tausenden von Laien anzuvertrauen.

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                  #9
                  Und wo trage ich ein, wie hoch mein Anteil (460 von 1000) ist?
                  Das gehört in der Zeile 11 von GW1 erklärt, nicht bei den persönlichen Eigentumsverhältnissen, da ist 1 und 1 zutreffend.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Jetzt passt es (und macht Sinn).Ganz herzlichen Dank!

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