Hallo,
zwei Probleme :-(
1. ich erhalte immer folgenden Hinweis :
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Ich weiß nicht was / wie ich das berechnen soll...
Die Gesamtfläche beträgt 1.532m2 mein Miteigentumsanteil sind 53/1000 zusätzlich habe ich zwei Garagenstellplätze mit je 0,5/1000 Anteil ( müssen die überhaupt mit dazu ? )
2. im u.g. Elster - Hilfetext steht folgendes:
Beispiel 3: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ihr Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück mit einer Fläche von 1.500 m² beträgt 333,33/10.000. Die anteilige Fläche beträgt demnach 49,99 m2. Tragen Sie bitte hier „49“ ein. Die Gesamtfläche von 1.500 m2 ist im Hauptvordruck (GW1) unter „3 – Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“ in Zeile 10 zu erklären
laut meinen Unterlagen beträgt die Wohnfläche meiner Wohnung 144m2 - kann ich das einfach eintragen oder muss hier auch was berechnet werden ?
Danke schon mal.
zwei Probleme :-(
1. ich erhalte immer folgenden Hinweis :
Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.
Ich weiß nicht was / wie ich das berechnen soll...
Die Gesamtfläche beträgt 1.532m2 mein Miteigentumsanteil sind 53/1000 zusätzlich habe ich zwei Garagenstellplätze mit je 0,5/1000 Anteil ( müssen die überhaupt mit dazu ? )
2. im u.g. Elster - Hilfetext steht folgendes:
Beispiel 3: Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer einer Eigentumswohnung. Ihr Miteigentumsanteil am Gesamtgrundstück mit einer Fläche von 1.500 m² beträgt 333,33/10.000. Die anteilige Fläche beträgt demnach 49,99 m2. Tragen Sie bitte hier „49“ ein. Die Gesamtfläche von 1.500 m2 ist im Hauptvordruck (GW1) unter „3 – Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“ in Zeile 10 zu erklären
laut meinen Unterlagen beträgt die Wohnfläche meiner Wohnung 144m2 - kann ich das einfach eintragen oder muss hier auch was berechnet werden ?
Danke schon mal.
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