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Grundsteuer - Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) ohne Aktenzeichen

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    Grundsteuer - Anlage Land- und Forstwirtschaft (GW3) ohne Aktenzeichen

    Hallo,
    ich habe das Wohngrundstück und mehrere Flurstücke verpachtetes Land zusammen angegeben.
    Jetzt erhalte ich den Fehler:
    Es wurde eine Anlage Land- und Forstwirtschaft erklärt. Gemäß der Angaben zur Art der wirtschaftlichen Einheit auf dem Hauptvordruck handelt es sich aber um ein unbebautes oder ein bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens) und nicht um einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft.

    Soweit ich das verstanden habe, muss für die Land- und Forstwirtschaft eine weitere Erklärung mit dem entsprechenden Aktenzeichen angegeben werden.
    Vom Finanzamt habe ich aber nur ein Aktenzeichen für das Wohngrundstück erhalten.
    Wie soll ich jetzt vorgehen?
    Zuletzt geändert von GrundsteuerHannes99; 03.10.2022, 12:07.

    #2
    Wenn das Haus auf dem Grundstück eine sog. Hofstelle ist, musst du kein Grundstüch mit GW2 erfassen, sondern die Hofstelle in GW3 separat als Nutzungsart "Hofstelle" eintragen.

    Wenn das aber wirklich nur ein Grundstück mit einem Wohngebäude ist, dann musst du 2 Grundsteuererklärungen abgeben, also eine Erklärung mit GW1 + GW2 für das Wohngrundstück und eine Erklärung mit GW1 + GW3 für die landwirtschaftlichen Flächen. Solltest du in diesem Fall nur eine Aufforderung erhalten haben, musst du dir beim Finanzamt ein separates Aktenzeichen für den landwirtschaftlichen Betrieb anfordern.
    Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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      #3
      Soweit ich das verstanden habe, muss für die Land- und Forstwirtschaft eine weitere Erklärung mit dem entsprechenden Aktenzeichen angegeben werden.
      Vom Finanzmt habe ich aber nur ein Aktenzeichen für das Grundstück erhalten.
      Das ist richtig. Um welches Bundesland geht es denn ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Sorry, das hatte ich vergessen, das Grundstück ist in Sachsen Anhalt.

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