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Grundsteuer NRW - Privatstraße

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    Grundsteuer NRW - Privatstraße

    Bekomme aktuell Grundsteuerbescheid für a.) mein Wohnhaus mit Grundstück und b.) meinen Anteil an der davor verlaufenden Privatstraße. Weil öffentlich nutzbar steuerbefreit. Nun gebe ich aufgrund der anstehende n Grundsteuerreform die Daten in elster ein. Hier kann ich am Anfang nur einmal angeben, dass ich ein Wohngebäude besitze. Da im Grundsteuerbescheid die Straße und das Wohngebäude ausgewiesen sind, gebe ich beides danach ein. Nachdem ich im Auswahlmenü den Punkt Privatstraße steuerbefreit gewählt habe, kommt als nächste Seite immer die Frage, welches Gebäude steht auf dem Grundstück, obwohl ich STRASSE vorher ausgewählt habe https://forum.steuertipps.de/images/smilies/emojione/1f621.png https://forum.steuertipps.de/images/smilies/emojione/1f621.png https://forum.steuertipps.de/images/smilies/emojione/1f621.png . Hat jemand einen Tipp, wie ich diesen showstopper umschiffen kann https://forum.steuertipps.de/images/smilies/emojione/1f914.png ?
    Elster GWG2_1.jpg Elster GWG2.jpg
    Angehängte Dateien

    #2
    Wohngrundstücke sind zum Ertragswert und nicht zum Sachwert zu erklären. Wie man da so einen Weganteil als steuerbefreit erklären kann,

    habe ich nicht herausgefunden. Leider !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tja, meine Steuerberaterin auch nicht. Beim Finanzamt bekommt man immer andere Vorschläge. Unabhängig davon liegt wohl auch ein Problem darin, dass die Straße richtigerweise beim Katasteramt als solche ausgewiesen ist. Jedoch will sich die Stadt Aufwand und Zeit sparen und packt die Straße als Wohngrundstück mit in einen Grundsteuerbescheid.

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        #4
        Kann ich ggf. zwei Formulare für Grundsteuer erstellen und einzeln absenden? Einmal für das Wohnhaus und ein Zweites für die Straße. Die Stadt hat es sich einfach gemacht und nur einen Steuerbescheid mit falscher Bezeichnung zugesendet. GWG1 Feststellung.jpg Man könnte Pkt.2 auswählen. Allerdings ist das Grundstück mit einer Straße bebaut und nicht unbebaut.

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          #5
          Wenn man nur ein Aktenzeichen hat, ist das mit den 2 Erklärungen nicht ratsam. Die anteilige Zuordnung ist ja nicht falsch, es geht um die Frage,

          ob bzw. wo man einen Antrag auf Steuerbefreiung für einen räumlich abgrenzbaren Teil des Grundstücks stellen kann. Im Formular für Bundesrecht

          bin ich nicht fündig geworden. in anderen Formularen (z. B. für BaWü und Bayern) sehr wohl. Man könnte überlegen, den Sachverhalt unter den

          Ergänzenden Angaben in GW1 darzulegen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Hab den Nachbarn beim Rasen mähen abgefangen. Er hat seine Erklärung fertig. Mein Fehler: Die Straße war nur die ersten zwanzig Jahre befreit. Seitdem wird auch für den Anteil der Privatstraße die Grundsteuer fällig. GWG2 Nichtwohngrundstück.jpg GWG2 Nichtwohngrundstück Angaben.jpg Hakt trotzdem. Elster macht mir noch ein Nichtwohngrundstück daraus.

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