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Grundsteuererklärung: Mietwohngrundstück und betriebliche Einheit

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    Grundsteuererklärung: Mietwohngrundstück und betriebliche Einheit

    Sehr geehrte Forum Nutzerinnen und Nutzer,

    gegenwärtig versuche ich die "Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts" mit der Elster Web-Anwendung "Grundsteuer für andere Bundesländer 2022" zu erstellen und die Prüfung blockiert den finalen Versand. Es geht um eine von mir vermieteten betrieblichen Einheit "Arztpraxis" in einem Mehrfamilienhaus in Berlin. Das Mehrfamilienhaus ist ein Mietwohngrundstück, weil 94% für Wohnzwecke und 6% für betriebliche Zwecke genutzt werden.

    Für diese betriebliche Einheit habe ich in der "Anlage Grundstück (GW2)" folgendes eingetragen:
    • Abschnitt "1 - Angaben zur Grundstücksart": "Mietwohngrundstück" ausgewählt
    • Abschnitt "5 - Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert"
      • Unterabschnitt "3 - Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen": Weder Anzahl der Wohnungen noch Wohnfläche eingetragen, da es sich um eine 100% betriebliche Einheit handelt
      • Unterabschnitt "4 - Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind": Die komplette Wohnfläche (betrieblich genutzte Fläche) eingetragen
    Die Prüfung der Elster Webanwendung gibt folgenden Fehler und Konflikte an: Sie haben auf der Anlage Grundstück als Art des Grundstücks ein Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Mietwohngrundstück oder Wohnungseigentum angegeben. Auf der Anlage Grundstück wurden aber keine Wohnungen/Wohnräume und keine Wohnflächen erklärt.

    Leider habe ich keine weitere Idee, wie ich diesen Fall richtig eintragen könnte und habe auch keine Informationen bei meinen Recherchen im Internet gefunden. Ich bin für jeglichen Hinweis sehr dankbar.

    #2
    Es geht um eine von mir vermieteten betrieblichen Einheit "Arztpraxis" in einem Mehrfamilienhaus in Berlin.
    Wenn du damit Teileigentum meinst, ist das ja kein Mietwohngrundstück !

    Siehe § 249 BewG: https://www.gesetze-im-internet.de/bewg/__249.html
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      dank Deiner Antwort habe ich weiter recherchiert und nun verstanden, dass ich die Definitionen der Grundstücksarten missverstanden hatte. Für eine betriebliche Einheit in einem Mehrfamilienhaus ist Teileigentum die richtige Grundstücksart. Vielen Dank für die schnelle Hilfe

      Kommentar

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