Eintrag eines Schrebergartens in NRW zur Grundstücksreform

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • kaaarl
    Neuer Benutzer
    • 03.10.2022
    • 5

    #1

    Eintrag eines Schrebergartens in NRW zur Grundstücksreform

    Hallo,
    ich blicke bei dem ElsterFormular zur Grundsteuer nicht so ganz durch. Ich bin soweit gekommen, daß ich unser Haus (Erbengemeinschaft) hinzufügen konnte und theoretisch den Bescheid absenden könnte. Leider existiert noch ein unbebautes Grundstück (kein Baugrundstück) als Garten. Wo muss ich den eintragen? Wenn ich den als neues Flurstück eintrage, meckert Elste über das unbebaute Grundstück. Ich finde keine Möglichkeit das unbebaute Grundstück zusätzlich zu dem bebauten Grundstück einzutragen. Bin ich wirklich so blind oder hat einer eine Idee für mich?

    MFG


  • N. Johannes
    Benutzer
    • 29.09.2022
    • 54

    #2
    Ich zumindest verstehe vorstehende Frage zunächst nicht. Sie schreiben von einem Schrebergarten. Ein Schrebergarten wird im Allgemeinen von einem Kleingartenverein verpachtet. Handelt es sich hier mehr oder weniger um ein Gartengrundstück mit eigener Parzellen-Nr., welches im Grunde zu dem Hausanwesen gehört? Mit gleichem oder unterschiedlichen Bodenrichtwert? Haben Sie für beide Grundstücke nur ein Informationsschreiben mit einem Aktenzeichen erhalten?

    Kommentar

    • kaaarl
      Neuer Benutzer
      • 03.10.2022
      • 5

      #3
      Oh, dann war ich wohl zu undeutlich. Es handelt sich um ein Gartengrundstück das kilometerweit vom eigentlichen Grundstück entfernt ist und einen anderen Bodenrichtwert hat.
      Das zweite Grundstück wurde auch auf dem Schreiben vom Finanzamt vergessen und ich musste die Werte telefonisch erfragen.

      Kommentar

      • N. Johannes
        Benutzer
        • 29.09.2022
        • 54

        #4
        Ich versuchs mal. Wenn auf dem Informationsschreiben lediglich das Hausgrundstück vermerkt war, sollten Sie für das zweite Grundstück ein eigenes Aktenzeichen erfahren haben. Für dieses Grundstück geben Sie dann eine eigene Grundsteuererklärung ab, wobei ich davon ausgehe, dass Sie unter GW1 anklicken: 'Betrieb der Land- und Forstwirtschaft'.
        In GW3 unter 'Angaben zur Feststellung des Grundsteuerwertes > Angaben zu den Flurstücken > Art der Nutzung' vermerken Sie 'Landwirtschaftliche Nutzung'. Hier können Sie auch die Ihnen mitgeteilte Ertragsmesszahl eingeben.
        In GW1 machen Sie bitte unter 'Gemarkungen und Flurstück(e) des Grundvermögens' keine Angaben!
        Nicht über 'Land- und Forstwirtschaft' wundern!
        Ich hoffe Charlie24 hat nichts einzuwenden! Vor diesem Benutzer habe ich meinen Hut gezogen und krieg ihn gar nicht mehr auf!!!
        Grüße mach NRW

        Kommentar

        • kaaarl
          Neuer Benutzer
          • 03.10.2022
          • 5

          #5
          Ah, das werde ich versuchen. Vielen Dank für die Hilfe. Da wäre ich nie drauf gekommen. Das unsere Bürokratie in Deutschland auch immer so kompliziert und unlogisch sein muss.
          Grüße zurück

          Kommentar

          • kaaarl
            Neuer Benutzer
            • 03.10.2022
            • 5

            #6
            Tja. Es wäre zu schön gewesen........
            Leider kann ich das Grundstück nicht als Landwirtschaftlich einstufen. Passt (laut Elster) angeblich nicht zum Aktenzeichen. Als unbebautes Grundstück geht es, obwohl es kein Bauland ist und nur als Kleingarten benutzt wird. Ich glaube ich rufe morgen mal beim Finanzamt an.

            Kommentar

            • Charlie24
              Erfahrener Benutzer
              • 14.03.2014
              • 45929

              #7
              Als unbebautes Grundstück geht es, obwohl es kein Bauland ist und nur als Kleingarten benutzt wird. Ich glaube ich rufe morgen mal beim Finanzamt an.
              Eigentlich müsste es dafür einen eigenen Einheitswertbescheid geben.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

              Kommentar

              • N. Johannes
                Benutzer
                • 29.09.2022
                • 54

                #8
                Welche Steuern haben Sie denn bisher bezahlt für das Grundstück, Grundsteuer A oder B? Ergibt sich bei uns aus dem jährlichen Abgabenbescheid der Stadt.Die Grundstucksart, die von Ihnen als Kleingarten angesehen wird, kann man auch dem bisherigen Einheits- und Grundsteuermessbescheid entnehmen. Falls B ist das Grundstück nicht unter Landwirtschaft eingestuft.

                Kommentar

                • kaaarl
                  Neuer Benutzer
                  • 03.10.2022
                  • 5

                  #9
                  Ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Ich mache das für meine Mutter die leidermittlerweile dement ist. Ich hab was von ca.40,-€ im Jahr im Kopf. Der Bodenrichtwert ist 35.

                  Kommentar

                  • N. Johannes
                    Benutzer
                    • 29.09.2022
                    • 54

                    #10
                    Ohne Unterlagen kommen Sie wohl heute nicht weiter und ohne weitere Auskunft auch nicht. Wegen der von Ihnen erwähnten Bezeichnung "Garten" ging ich von der Eingliederung zu Land- und Forstwirtschaft aus. Viel Glück bei der Auskunft und auch viel Kraft für das Verhältnis zur Mutter. Bin selbst auch zweifach betroffener Angehörige.

                    Kommentar

                    Lädt...