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Grundsteuer SH - Einordnung Fewos - Wohngebäude vs. Beherbigungsstätte

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    Grundsteuer SH - Einordnung Fewos - Wohngebäude vs. Beherbigungsstätte

    Hallo zusammen,

    wie viele durchforste ich Unterlagen, um rechtzeitig die Erklärungsabgabe abgeben zu können und habe einige Fragen...vielleicht kann mir ja jemand dabei helfen.

    Ich muss eine Erklärungsabgabe für drei Gebäude abgeben und habe mich folgendes gefragt:
    • Gebäude 1:
      • Lt. Kaufvertrag handelt es sich bei dem Gebäude um Teileigentum (zum Zeitpunkt des Kaufs war u.a. eine Gaststätte + Fewos im Gebäude + Anteilen an zwei Flurstücken). Angeben ist in den Unterlagen folgendes: 1/10000 Miteigentumsanteil bei einem Flurstück mit einer Größe von 2218m² und einem Flurstück mit einer Größe von 468 m². In Bauunterlagen sind wir letzterem Flurstück zugeordnet und lt. Unterlagen zahlen wir auch Grundsteuer für die Größe. Rein rechnerisch komme ich allerdings nicht wirklich auf 468m²?
      • Inzwischen wurde die Nutzungsart des Gebäudes verändert; es handelt sich lt. Bauantrag um ein (Wohn-)gebäude mit 4 Fewos, dem stattgegeben wurde. Welche Gebäudeart muss ich hier angeben? Wäre es eine Beherbigungsstätte?
    • Gebäude 2:
      • Lt. Festsetzung des Finanzamts von vor ein paar Jahren handelt es sich um ein Geschäftsgrundstück. Zwischenzeitlich wurde ein Bauantrag eingereicht, dass das Gebäude ein kleiner Beherbigungsbetrieb mit x Wohnungen werden soll. Ist Beherbigungsbetrieb = Beherbigungsstätte?
    Viele Grüße & schönen Feiertag!
    Zuletzt geändert von lfewo; 03.10.2022, 16:12.

    #2
    Maßgeblich für die jetzige Hauptfeststellung sind die Verhältnisse am 01.01.2022.

    Dass es da nur einen Miteigentumsanteil von 1/10000 geben soll, erscheint mir jetzt nicht auf Anhieb plausibel.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie, tatsächlich ist das richtig (ich habe nochmal die Unterlagen durchforstet & mit dem Finanzamt telefoniert) und habe das jetzt so auch angegeben

      Für alle, die sich ähnliche Frage stellen:
      - Antwort zu Gebäude 1: Lt. Finanzamt handelt es sich um Wohnungseigentum (aufgrund der Nutzungsart & Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung)
      - Antwort zu Gebäude 2: Wenn Einnahmen aus Vermietung + Verpachtung, dann handelt es sich hier um ein Mietwohngrundstück (sofern im Grundbuch steht, dass es sich hierbei nicht um ein Nichtwohngrundstück handelt)

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