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Grundsteuer Brandenburg - Grundstück unterteilt und verpachtet an mehrere(!) Pächter

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    Grundsteuer Brandenburg - Grundstück unterteilt und verpachtet an mehrere(!) Pächter

    Hallo,

    wie muß ich bei der folgenden Konstellation vorgehen:

    Ich bin Eigentümer eines Grundstücks in der Nähe von Bernau bei Berlin (konkret: 2 direkt nebeneinanderliegende Flurstücke). Dieses gesamte Grundstück ist schon seit Ewigkeiten (DDR) unterteilt in mehrere Parzellen, die an unterschiedliche Leute verpachtet sind. Auf den Parzellen haben die Pächter eigene Lauben errichtet, diese gehören also nicht mir. Die Größe m2 jeder einzelnen Parzelle ist bekannt. (Einige Parzellen liegen auf beiden Flurstücken, das ist aber hoffenlich egal. Der Bodenrichtwert ist der gleiche.)

    Frage 1:
    Soweit ich das begriffen habe, bin ich als Eigentümer des Grundstücks für die Grundsteuererklärung zuständig, und sammel von den Pächtern nur die Kontaktinfos und Laubengrößen ein. Richtig?

    Frage 2:
    Prinzipiell handelt es sich um Gebäude auf fremden Grund und Boden, Anlage 2, Zeile 38. ABER: Ab Zeile 39 kann ich nur 1 Kontakt (Pächter) angeben. Es sind aber mehrere, die miteinander (steuerlich) nichts zu tun haben. Wie erfasse ich das? Kann man die ganze Anlage 2 mehrfach ausfüllen (zur Not auf Papier)? (Oder liege ich schon bei Frage 1 falsch und das Problem löst sich, wenn jeder Pächter für seine Laube eine eigene Erklärung abgibt? Oder, variante 3, muß ich für jeden Pächter eine eigene Erklärung abgeben?)

    Viele Grüße und Danke im Voraus

    #2
    Oder, variante 3, muß ich für jeden Pächter eine eigene Erklärung abgeben?)
    So sieht das wohl aus.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      So sieht das wohl aus.
      ...und im Hauptformular dann x-mal die immer gleichen Angaben zu den beiden Flurstücken und meiner Person?

      Wer hat sich denn das ausgedacht, nun ja... Dann mach ich mich mal an die Arbeit.

      Vielen Dank

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        #4
        ...und im Hauptformular dann x-mal die immer gleichen Angaben zu den beiden Flurstücken und meiner Person?
        Man kann die Daten nach Übermittlung des ersten Formulars in eine neue Erklärung übernehmen und dann anpassen.

        Die Angaben zur Größe der verpachteten Parzellen müssen m. E. über Zähler und Nenner gesteuert werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Guter Hinweis, danke!

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Man kann die Daten nach Übermittlung des ersten Formulars in eine neue Erklärung übernehmen und dann anpassen.

            Die Angaben zur Größe der verpachteten Parzellen müssen m. E. über Zähler und Nenner gesteuert werden

            Hallo,
            ich muß diesen Thread noch mal hochholen, weil eine Folge-Frage aufgetaucht ist: Wenn ich nun (wie hier in den älteren Beiträgen schon beschrieben) nacheinander mehrere Erklärungen abgebe und somit mein Grundstück auf die einzelnen Pächter aufteile (9 mal "Gebäude auf fremden Boden") ... kann das überhaupt funktionieren, denn ich habe NUR 1 AKTENZEICHEN (für mein gesamtes Grundstück)? Überschreibe ich mir nicht vielmehr die jeweils vorangegangene(n) Erklärung(en)?

            (Wie ich darauf komme: ich habe an anderere Stelle gelesen, daß man eine bereits abgegebene Erklärung korrigieren könne (solange der Bescheid noch nicht gekommen ist), indem man sie einfach noch mal abgibt.)

            Also die gesamte Fragestellung lautet nun: Wie kann ich 1 großes Grundstück (auf 2 nebeneinanderliegenden Flurstücken), mit 1 Aktenzeichen, auf 9 verschiedene Pächter (Parzellen verpachtet, (Wochenend-)Gebäude auf fremden Grund und Boden) aufteilen? Die einzelnen Flächen sind bekannt, also die Aufteilung per Nenner/Zähler würde funktionieren. Bei einer einzelnen Grundsteuererklärung kann ich nur 1 Pächter angeben, deswegen die Aufteilung in 9 Grundsteuererklärungen. Aber, wie gesagt, ich habe nur 1 Aktenzeichen für das gesamte Areal. Wird das funktionieren, oder sind dann 8 Erklärungen für die Katz - weil die 9. und letzte dann die einzig gültige ist?

            Danke im Voraus
            C.

            Edit: Typo
            Zuletzt geändert von rxm3rr; 15.12.2022, 18:25.

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              #7
              LÖSUNG:

              Habe die Antwort auf diese Frage, direkt von der Sachbearbeiterin des zuständigen FA:

              Bei den genannten Wochenend-Lauben auf meinem Grundstück, zu dem ich nur 1 Aktenzeichen habe, handelt es sich _nicht_ um "fremde Gebäude auf Grund und Boden"! Laut der Sachbearbeiterin soll ich alles erfassen, als wenn es meins wäre. Also eine einzige Erklärung mit den betreffenden Flurstücken und mit X fein säuberlich durchnummerierten Gebäuden drauf. Ich muß diese Erklärung abgeben (das war eh schon klar) und auch alles bezahlen (a-ha) (...und könnte es anschließend auf die Pächter umlegen).

              Grüße und Frohe Weihnachten

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