Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer Hessen: Falsche AZ-Zuordnung vom Finanzamt - wie in Elster eingeben?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer Hessen: Falsche AZ-Zuordnung vom Finanzamt - wie in Elster eingeben?

    Hallo zusammen,
    wer weiß Rat?

    Ich muss für 3 an-/nebeneinanderliegende Flurstücke (wird zusammen als ein großer Garten genutzt, mit einem WohnHaus drauf) Grundsteuererklärungen abgeben, zwei davon sind einem AZ zugeordnet, das dritte hat ein eigenes AZ (siehe unten). Alle 3 sind laut aktuellem Liegenschaftskataster als "Wohnbaufläche" deklariert. Eins davon ist bebaut (Flurstück-Nr. 309), die anderen beiden nicht (Flurstücke 310 und 307). Die Flurstücke 309 und 310 sind beide einem AZ zugeordnet und sind im Anschreiben als "EFH" bezeichnet, das andere (307) hat ein eigenes AZ und ist im Bescheid als "Stückland" deklariert.
    hWenn ich nun die Flurstücke 309 und 310 mit einem AZ erfasse, jeweils mit bebautem und unbebautem Grundstück, ist in Elster alles gut, keine Fehler. Beim Validieren der Eingaben für 307 im neuen Formular mit eigenem AZ zeigt Elster jedoch einen Fehler an und sagt mir "Die angegebene Art der wirtschaftlichen Einheit passt nicht zum erklärten Aktenzeichen.". Spaßeshalber habe ich mal das 307 mit der Anlage "Land- und fortwirtschaftlicher Betrieb" (siehe oben, "Stückländerei") eingegeben, damit läuft die Validierung durch. Aber das ist natürlich falsch, da die 307 ganz normale Wohnbaufläche ist (siehe Liegenschaftskatasterauszug) und kein Acker-/Gartenland oder Forstbetrieb ist.

    Was soll/kann ich nun in Elster angeben?
    1. Ich könnte das Flurstück 307 als unbebaute Fläche zusätzlich zu 309 und 310 im selben Formular erfassen, unter dem AZ von 309 und 310, da alle 3 Flurstücke ja direkt angrenzen, es ist tatsächlich als ein großer Garten mit Haus genutzt. Aber dann würde ich kein separates Formular für 307 mit eigenem AZ absenden, und das Finanzamt macht dann vielleicht Probleme(?). Wäre aber aus meiner Sicht logisch richtig.
    2. Oder ich sende das 307 mit eigenem AZ ab, deklariert als mit der Anlage ""Land- und fortwirtschaftlicher Betrieb" - aber das wäre natürlich falsch - ich möchte ja nicht, dass dieses Grundstück zukünftig nur noch 5€/m2 wert ist anstatt 250€/m2...

    Oder gibt es eine weitere sinnvolle Eingabemöglichkeit? Danke für jede Hilfe!
    Viele Grüße
    Daniel
    Zuletzt geändert von syntax; 03.10.2022, 18:07.

    #2
    Spaßeshalber habe ich mal das 307 mit der Anlage "Land- und fortwirtschaftlicher Betrieb" (siehe oben, "Stückländerei") eingegeben, damit läuft die Validierung durch.
    So ist es nun mal bisher bewertet. Warum willst du daran etwas ändern ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Ich habe Angst, das dieses Grundstück dann zukünftig irgendwie und irgendwo als "Ackerland" mit 5€ anstatt mit 250€ (aktueller BRW) bewertet wird, in Hinblick auf eine möglichen zukünftigen Verkauf...

      Kommentar


        #4
        Ich verstehe nicht, was die Bewertung für Zwecke der Grundsteuer mit dem realen Wert zu tun haben soll.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Ich weiss es auch nicht, ich habe nur Angst, das das Finanzamt irgendwann aus welchen Gründen auch immer auf die Idee kommt, Liegenschaftsdaten anzufassen zu wollen, bzw. umgekehrt das Liegenschaftskataster beim Finanzamt anfragt und daraufhin Nutzungs-Deklarationen ändert, was dann ja Einfluss auf einen Verkausfwert hätte...
          Aber verstehe ich Dich richtig: Du sagst, Eingabe in Ester mit Anlage LFB machen, da Stückländerei, und das wird später nicht zu Problemen führen bei Wertermittlung im Zuge eines Verkaufs?.

          Kommentar


            #6
            Du sagst, Eingabe in Ester mit Anlage LFB machen, da Stückländerei, und das wird später nicht zu Problemen führen bei Wertermittlung im Zuge eines Verkaufs?
            Wenn es einen Bebauungsplan geben würde, der die Fläche als Bauland ausweist, müsste man tatsächlich umdeklarieren, dann brauchst

            du aber auch ein passendes Aktenzeichen. Auf den Verkehrswert hat aber die Einstufung bei der Grundsteuer nun wirklich keinen Einfluss.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Das ist genau der Punkt: wir reden über Bauland, gemäß Bebauungsplan der Gemeinde (und auch laut Bauvoranfrage beim zuständigen Bauamt). Warum das Flurstück steuerlich bislang als Stückländerei deklariert wurde, ist vermutlichen historischen Gründen geschuldet - ich wusste auch bisher nichts über die Steuereinordnung, das Grundstück gehört meinem Vater. Dann wäre das AZ falsch und ich bräuchte ein passendes, oder? Wie würde ich das mit dem zuständigen Finanzamt anstellen?

              Kommentar


                #8
                Dann wäre das AZ falsch und ich bräuchte ein passendes, oder? Wie würde ich das mit dem zuständigen Finanzamt anstellen?
                Es gibt ein Telefon !! Am besten den Sachbearbeiter verlangen. nicht die Grundsteuerhotline.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X