Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Umsatzsteuervoranmeldung für EU Umsätze

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Umsatzsteuervoranmeldung für EU Umsätze

    Hallo zusammen,

    ich bin neu hier und hoffe, dass jemand mir mit einem Tipp helfen kann.

    Ich bin seit kurzem als Freiberufler angemeldet mit dem Wohnsitz in Deutschland. Nun habe ich eine Dienstleistung für eine Firma mit dem Sitz in der Türkei gemacht.
    Das war meine erste ausländische Rechnung und auch erste in meinem freiberuflichen Leben, die ich ausgestellt habe. Trotz vielen Recherchen vor der Rechnungsstellung, sehe ich jetzt, dass die Rechnung nicht korrekt erstellt wurde und auch nicht korrekt bezahlt ist.

    Es steht zwar in der Rechnung, dass der Betrag Netto zu zahlen ist, es fehlen aber die USt IdNr. des Leistungsempfängers und der Hinweis auf Reverse-Charge-Verfahren.
    Die Firma hat mir jetzt also den Netto-Betrag + 19% USt. überwiesen (1400€ + 266€ USt.). Meine Anfrage bei der Firma, den USt. irgendwie zurück zu überweisen, blieb bis jetzt unbeantwortet.

    Die Frage ist, wie und wo kann ich jetzt das ganze sauber in der Umsatzsteuervoranmeldung eintragen? Ich habe schon mein Finanzamt angerufen, sie meinten ich muss die ganze Summe, die ich bekommen habe, als Umsatz eintragen und warten was passiert, das ist aber meiner Meinung nach falsch und eventuell auch illegal. Ich habe auch kein Problem die 19% zurück zu zahlen.

    Vielen Dank im Voraus für die nützliche Tipps und viele Grüße

    Michael


    #2
    Ist das jetzt eine Frage zur steuerlichen Behandlung, oder zur Eintragung in das Voranmeldungsformular?

    Natürlich wäre der richtige Weg, die Überzahlung zurückzugeben. Wenn Du das nicht machst, dann musst Du sie meiner Meinung nach versteuern, denn Du hast sie ja für die von Dir ausgeführte Tätigkeit erhalten.

    In der Voranmeldung sind nicht steuerbare Leistungen im Ausland in Zeile 51 einzutragen.

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Deine Antwort, L. E. Fant.

      Die Frage ist, ob es einen Weg ist, die Einnahmen so einzutragen, dass ich den Umsatzsteuer zurück zahlen kann. Die Firma in der Türkei wird eventuell den Umsatzsteuer von seinem Finanzamt zurück fordern, der jetzt auf meinem Konto ist.

      Was ist mit der Zeile 65 in der Voranmeldung gemeint?

      65 In Rechnungen unrichtig oder unberechtigt ausgewiesene Steuerbeträge (§ 14c UStG)...

      Kann ich 1666€ in der Zeile 51 und 266€ in der Zeile 65 eingeben?

      Kommentar


        #4
        Wenn Du keine Umsatzsteuer in der Rechnung ausgewiesen hast, dann hast Du auch keine unberechtigt ausgewiesen. Meiner Meinung nach ist die Rechnung dann in Ordnung. Du schuldest die Steuer nicht dem Finanzamt, und musst sie also lediglich als Umsatz (und als Einnahme!) erklären, nicht als Steuer.
        Eine europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben türkische Unternehmer normalerweise nicht.
        Zeile 65 wäre zutreffend, wenn Du eine Rechnung mit Umsatzsteuer gestellt hättest.
        Anders wäre der Fall zu behandeln, wenn der Ort der sonstigen Leistung nach § 3a UStG Abs. 2 in Deutschland wäre.

        Kommentar


          #5
          So stand es in der Rechnung. Ich war mir ganz sicher, dass auch die MwSt. mit angegeben werden müssen, aber der Text, dass der Betrag in Netto zu zahlen ist, weist darauf hin, dass der Betrag ohne MwSt. fällig ist.

          Ich habe jetzt auch erfahren, dass ich die Rechnung noch korrigieren kann. Das ist wahrscheinlich jetzt der beste Weg, 1666€ als Einnahme einzugeben und in parallel versuche ich die Firma nochmal zu kontaktieren.

          Ich habe es auch jetzt so verstanden, dass das nur eine Voranmeldung ist und in der Jahresabrechnung alles noch korrigiert werden kann.
          Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
          Diese Galerie hat 1 Bilder

          Kommentar


            #6
            Ja, wie gesagt, wenn Du Umsatzsteuer ausweist, dann schuldest Du die dem Finanzamt. Aber es stimmt, Du kannst die Rechnung berichtigen.

            Kommentar

            Lädt...
            X