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Grundsteuer NRW - Garage ist im Haus

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    Grundsteuer NRW - Garage ist im Haus

    Guten Abend liebe Experten,

    ich sitze gerade wie viele andere an meinem Grundsteuerbescheid.

    Hier taucht die Frage nach einer Garage auf und ich bin unschlüssig, da die Garage "im Haus" liegt, was bedeutet das keine separate Fläche in Anspruch genommen wird, kein separates Grundstück vorhanden ist und, und, und. Wähle ich nun "Garage = 1" und berücksichtige die Fläche nicht bei der Flächenberechnung oder ist "Garage=0" korrekt.

    Ich hoffe ich habe es halbwegs verständlich beschrieben?

    Schöne Grüße
    der Resser


    #2
    Die Garage ist, auch wenn im Hause liegend, anzugeben. Ob Sie "1" angeben, hängt von den Stellplätzen in der Garage ab. Bei Doppelgarage "2", bei "3" Stellplätzen eben "3"!
    Es müssen ja auch Tiefgaragenstellplätze angegeben werden, die sich meist auch im Wohnhaus befinden.
    Soweit ich gelesen habe, wird bei Wohngrundstücken im Bundesmodell, wozu Ihr Grundstück auch gehört, pauschal eine monatliche Nettokaltmiete von 35 € pro Garagenstellplatz angesetzt, wodurch sich im Ertragswertverfahren der Rohertrag des Grundstücks erhöht!!!

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